Ein Seniorenheim für alle
Vorbelegungsrecht mit Fragezeichen. 90000 Euro Stadlerstift-Defizit
Thannhausen Kann es in Zukunft ein Vorbelegungsrecht für Thannhauser geben, wenn Stadlerstift und Kreisaltenheim fusionieren? Um diese Frage ging es bei der im Stadtrat beschlossenen Satzungsänderung, die bereits im Kreisausschuss abgesegnet worden war. Der Tenor in Thannhausen: Das Vorbelegungsrecht – im Falle von mehreren Bewerbern – wird als vorsichtige Frage formuliert. Darüber entscheiden muss jetzt der Kreistag.
In der Satzung aus dem Jahr 1979 heißt es, dass im Stadlerstift in erster Linie alte, bedürftige und minderbemittelte Bürger der Stadt und „solche Personen, die dort längere Zeit gelebt haben“, Aufnahme finden sollen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, können auch Einwohner der näheren Umgebung berücksichtigt werden.
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