Sterben wird teurer in Münsterhausen
Gemeinderat hebt vor allem für die Nutzung des Leichenhauses die Gebührensätze an.
Sterben wird in Münsterhausen etwas teurer. Der Marktgemeinderat passte zuletzt die Friedhofs- und Bestattungsgebühren an die von Kämmerin Martina Fahrner für die nächsten drei Jahre kalkulierten Beiträge an. Änderungen gab es auch in der Nutzungssatzung.
Bürgermeister Robert Hartinger erläuterte die Änderungen und die Ursachen für die Verteuerung an Beispielen. Ein Einzelgrab kostete von 2014 bis 2017 für die Dauer des Nutzungsrechts 434 Euro, von 2018 bis 2021 werden dafür nun 523 Euro angesetzt. Beim Familiengrab sind es 1046 Euro anstatt 868 Euro. Der Grund liegt nach den Ausführungen Hartingers darin, dass der Gemeinderat 2014 vom errechneten Kalkulationsbetrag nur 70 Prozent auf die Grabbesitzer umlegte. Die restlichen 30 Prozent übernahm die Marktgemeinde selbst, weil der Friedhof auch eine öffentliche Anlage mit Erholungswert darstellt.
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