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Thannhausen
10.12.2018

Strom vom Dach des Thannhauser Rathauses?

Soll auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen eine Fotovoltaikanlage installiert werden? Die Räte wollen zunächst die Wirtschaftlichkeit prüfen lassen.
Foto: Dr. Heinrich Lindenmayr

Thannhauser Räte wollen Wirtschaftlichkeit prüfen lassen. Nicht bei allen findet der Vorstoß Zustimmung.

Der Vorschlag war aus dem Umwelt- und Energiebeirat des Thannhauser Stadtrates gekommen: Die Gemeinschaftsversammlung solle sich mit der Frage befassen, eine Fotovoltaikanlage zum Eigenverbrauch auf das Dach des Rathauses zu setzen. Thannhausens Bürgermeister Georg Schwarz konnte dem Vorschlag nichts abgewinnen. Die Stadt betreibe eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses. Der Schlauchturm sei mit einer Anlage versehen, ebenso der Bauhof. Bei den Schulen habe man aus Sicherheitsgründen darauf verzichtet. Rudolf Haug (Gruppierung Grüne) meinte, die große Dachfläche verspreche eine gute Ausbeute, die Kommune verschenke Geld, wenn sie nichts tue. Schwarz entgegnete, das Süddach käme aus Gründen des Denkmalschutzes nicht in Frage. Die Dacheindeckung, dem vormaligen Hotel „Engel“ nachempfunden, sei sehr teuer gewesen und sollte nicht verdeckt werden. Vielleicht käme das westliche Dach des Anbaus in Frage, meinte Manfred Alt, dritter Bürgermeister von Münsterhausen. Er war wie auch Herbert Scheffler aus Balzhausen dafür, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Erst danach sollte man sich Gedanken über das Aussehen des Gebäudes machen. Der Vorschlag fand die Zustimmung des Gremiums.

Wenig Spektakuläres ergaben die Beratungen zur Jahresrechnung 2017 und zum Haushalt 2019. Martina Fahrner erläuterte die Haushaltssatzung für das kommende Jahr, die moderate Steigerungen vorsieht. Die planmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 1,98 Millionen Euro, die Summe der geplanten Investitionen beträgt 326000 Euro. Nicht durch Einnahmen gedeckt sind 1,46 Millionen Euro, die durch eine Umlage in Höhe von 156,93 Euro pro Einwohner einzubringen sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Schuldendienst, verursacht durch den Neubau des Verwaltungsgebäudes.

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