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  3. Thannhausen: Wurden zwei Eichen am Thannhauser Schlossberg zu stark gekappt?

Thannhausen
08.06.2021

Wurden zwei Eichen am Thannhauser Schlossberg zu stark gekappt?

Zwei markante Eichen im Baugebiet Beatussteig auf einem Privatgrundstück auf dem Thannhauser Schlossberg sieht ein Naturschützer durch einen starken Rückschnitt in Gefahr.
Foto: Annegret Döring

Plus Ein Naturschützer aus Thannhausen sorgt sich um zwei Eichen im Baugebiet Beatussteig. Bürgermeister Held sieht keinen Handlungsbedarf. Wieso ist das so?

Ein Thannhauser Bürger ärgert sich. Ihm liegt der Naturschutz und da besonders der Schutz von Bäumen in der Stadt sehr am Herzen. Traurig macht ihn, was mit zwei alten Eichen geschehen ist im Baugebiet Beatussteig am Thannhauser Schlossberg. Die Bäume stehen auf einem Privatgrundstück und sind im Bebauungsplan zum Erhalt festgeschrieben. Nun, da auf das Grundstück ein Haus gebaut wird, wurden die Bäume stark zurück geschnitten. "Zu stark", meint der Thannhauser Naturschützer. Die Bäume würden durch den starken Rückschnitt mittelfristig absterben, da ist er sich sicher, weil ihm das ein Fachmann vom Bund Naturschutz bestätigt habe.

Der Thannhauser hat daraufhin mit Bürgermeister Alois Held Kontakt aufgenommen. "Wir haben ihn gebeten, da die Bäume zum Erhalt vorgesehen sind, hier für Ordnung zu sorgen." Held steht mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt und hat sich ausführlich mit dem Fall auseinandergesetzt. Doch, so sagt er: "Es ist noch gar nichts passiert. Die Bäume treiben wieder aus, daher sind sie für uns ja auch erhalten", so Held im Gespräch mit unserer Redaktion. Wenn der Beschwerdeführer meine, dass die Bäume im Bestand gefährdet seien, dann sei das zunächst einmal nur eine Behauptung. Man könne als Kommune einfach nicht im Vorfeld tätig werden bei jedem Bürger, der daheim im Garten seine Kettensäge anwerfe und Bäume zurückschneide. Aus seiner Sicht seien die beiden Eichen gepflegt worden im Rahmen einer Pflegemaßnahme. "Die haben schon ein bisle viel weggeschnitten", so der Bürgermeister. Als Kommune hätte man keine Handlungsmöglichkeit. "Ich könnte einen Bescheid schicken, dass sich der Grundstückseigentümer an den Bebauungsplan halten muss." Das wolle dieser jedoch tun, habe der ihm versichert.

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