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Ursberg
27.01.2019

Todesurteil Behinderung

Heiminsassen werden aus Ursberg deportiert. Das Foto ist eine von wenigen Aufnahmen, die den Abtransport direkt zeigen. Es war bei Höchststrafe verboten, entsprechende Bilder anzufertigen.
3 Bilder
Heiminsassen werden aus Ursberg deportiert. Das Foto ist eine von wenigen Aufnahmen, die den Abtransport direkt zeigen. Es war bei Höchststrafe verboten, entsprechende Bilder anzufertigen.
Foto: Archiv DRW

Der 27. Januar erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus – darunter zahlreiche Menschen mit Behinderungen. Einige überlebten durch die Intervention von Angehörigen und der St. Josefskongregation.

Über 200000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sind dem Rassenwahn der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen. Als „lebensunwert“ klassifiziert, wurden sie im Rahmen des geheimen Euthanasieprogramms „Aktion T4“ systematisch ermordet. „Unheilbar kranken“ Menschen sollte unter „kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands“ der „Gnadentod“ gewährt werden. Durch diesen von Adolf Hitler zu Kriegsbeginn 1939 persönlich verfassten Geheimerlass kam eine Mordmaschinerie von unvorstellbarem Ausmaß in Gang.

Auch 379 Menschen, die zu dieser Zeit in den Einrichtungen des Dominikus-Ringeisen-Werks lebten, zählen zu den Opfern. Doch trotz des Grauens gab es ein paar Lichtblicke in dieser Zeit: Mehrere Menschen konnten durch die Intervention von Angehörigen und der St. Josefskongregation gerettet werden. Darunter war auch Maria P. Im Jahr 1921 geboren, kommt sie in den 1930er Jahren nach Ursberg. Die Schulbehörde in Wasserburg am Inn hatte ihr bescheinigt, sie sei „nicht förderbar“, eine Beschulung sei nicht möglich. In Ursberg lebt sie sich dagegen gut ein.

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