Tote Rinder: Landwirt wehrt sich gegen Haltungsverbot
Wegen Verstößen gegen den Tierschutz wurde der Rinderbestand eines Bauern aus dem südlichen Landkreis aufgelöst. Vor Gericht erringt er einen Teilerfolg.
Die Zustände unter denen die Rinder eines landwirtschaftlichen Betriebs im südlichen Landkreis leiden mussten, waren offenbar so schwerwiegend, dass das Landratsamt Günzburg Anfang des Jahres ein Haltungsverbot für den Landwirt verhängte. Ein drastischer Schritt, der einem Berufsverbot gleichkommt. Insofern macht es sich eine Behörde nicht leicht, solche Maßnahmen zu verhängen. Zumal der Beschluss auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben muss.
Tote Rinder im Stall gefunden
Nachdem Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta im Januar Aufnahmen von mehreren toten Rindern im Stall gemacht hatten und weitere Tiere ganz offensichtlich in schlechtem Zustand waren, hatte die Organisation Anzeige gegen den Landwirt erstattet. Beim zuständigen Veterinäramt am Landratsamt Günzburg war der Hof schon früher aufgefallen. So waren bei einer Kontrolle im November zahlreiche Mängel attestiert worden. Nach einer weiteren Kontrolle Anfang Januar waren dem Landwirt diverse Auflagen erteilt worden, etwa trockene Liegeflächen zur Verfügung zu stellen, Klauenpflegemaßnahmen zu ergreifen und diverse Reinigungsarbeiten durchzuführen. Am 21. Januar wurde gegen den Landwirt ein Zwangsgeld verhängt, weil er die angemahnten Mängel nicht behoben hatte. Als am 28. Januar erneut bei einer Prüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden, war die Geduld des Amts zu Ende. Zwei Tage später wurde der Landwirt angewiesen, seinen Bestand aufzulösen und ein Berufsverbot gegen ihn verhängt. Ende März wurden 36 Rinder verkauft, der Rest kam zum Schlachter.
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