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  3. Landkreis: Urteil zur Sterbehilfe: Das sagen Vertreter der Kirchen

Landkreis
27.02.2020

Urteil zur Sterbehilfe: Das sagen Vertreter der Kirchen

Mit Besorgnis reagierten Vertreter der Kirchen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Liberalisierung der Sterbehilfe ermöglicht. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Gericht. Dabei dürften auch die Angebote Dritter in Anspruch genommen werden.
Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

Plus Vertreter der Kirchen reagieren mit Besorgnis auf das Urteil, das das Recht auf selbstbestimmtes Sterben beinhaltet. So ist die Meinung im Landkreis Günzburg.

Auf Besorgnis und Ablehnung bei Vertretern der Kirchen im Landkreis stieß das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den umstrittenen Sterbehilfe-Paragrafen gekippt hat. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Gericht. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Geklagt hatten schwerkranke Menschen, Sterbehelfer und Ärzte.

„Bis vor einigen Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass Bundesverfassungsrichter zu einem solchen Urteil kommen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das menschliche Leben in allen Phasen unter dem besonderen Schutz des Staates steht“, sagte Dekan Klaus Bucher. Nach einem Dammbruch in der verletzlichen Phase des Lebensbeginns sei jetzt auch der Dammbruch am Ende des Lebens gekommen. Menschen mit unheilbarer Krankheit, Depression oder Demenz sagten oft, dass sie niemandem zur Last fallen wollen.

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