Verbotene Arznei: Nach dem Urteil drohen Apothekern weitere Konsequenzen
Plus Für die vom Amtsgericht Günzburg verurteilten Pharmazeuten könnten ihre Verstöße berufsrechtliche Folgen haben. Welche Konsequenzen noch drohen.
Noch ist das Strafverfahren gegen die drei Apotheker aus den Landkreisen Günzburg und Augsburg nicht offiziell abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat, wie üblich bei durch einen „Deal“ zustande gekommenen Urteilen, Berufung eingelegt. Nimmt sie diese erwartungsgemäß zurück, so ist das Ehepaar aus Jettingen-Scheppach und der Schwager rechtskräftig verurteilt. Wie berichtet, hatten die beiden Männer am Amtsgericht Günzburg für ihre Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz Bewährungsstrafen von einem Jahr bzw. neun Monaten bekommen. Die Ehefrau erhielt eine Geldstrafe. Ein Ende nimmt der Fall aber noch nicht.
Im Nachgang des Verfahrens könnte es nun weitere rechtliche Konsequenzen für das Trio geben. Sowohl die Landesapothekerkammer als auch die Regierung von Oberbayern erhalten nach Abschluss die Akten des Strafverfahrens. Letztere Behörde ist in Bayern für die Approbation von Apothekern zuständig. Beide Ämter bestätigen auf Anfrage unserer Redaktion, dass sie sich mit dem Fall bereits befassen, aber noch keine Unterlagen vorliegen haben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.