Vergewaltiger kommt knapp an Haft vorbei
Ein 33-Jähriger hat seine Ex-Freundin gedemütigt und drangsaliert. Nur schwer rang er sich zu einer Schilderung durch. Die aber war wichtig für Opfer und Täter.
Auch wenn er Lagerist und kein Jurist ist – an den Paragrafen 46a im Strafgesetzbuch sollte ein 33-Jähriger aus dem Landkreis jeden Tag voller Dankbarkeit denken. Dem dort geregelten Täter-Opfer-Ausgleich und auch seinem Geständnis, das der von ihm vergewaltigten Frau die Aussage vor Gericht ersparte, hat der Mann zu verdanken, dass er nicht ins Gefängnis muss. Aber es war äußerst knapp mit der Bewährung.
Dass die Frau mit ihm Schluss gemacht hatte, wollte der Mann nicht wahrhaben – und erst recht nicht akzeptieren. Vor knapp einem Jahr drang er nach Mitternacht mit einem Ersatzschlüssel in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin im nördlichen Landkreis ein, drückte die Frau aufs Sofa und vergewaltigte sie trotz ihrer Gegenwehr. Dann wies er sie an zu duschen und gab ihr dabei entwürdigende Anweisungen. Nachdem sie zu Bett gegangen war, um zu schlafen, ging die Qual für die Frau weiter. Der Mann überwältigte sie trotz Gegenwehr und vergewaltigte sie wieder.
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