Vermieter zwang Frau zu Oralsex
Lange beschuldigte der Angeklagte sein Opfer. Nach eindringlicher Ermahnung gestand er doch und kam gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon.
Unter dem Vorwand, er müsse Fenster vermessen, kam er zu seiner Mieterin in die Wohnung, schubste sie auf das Sofa, packte sie, zwang sie zum Oralverkehr und fasste sie an intimen Körperstellen an. „Jede Frau liegt mir zu Füßen“ – das soll der Angeklagte laut der von Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert vorgetragenen Anklage gesagt und der Frau mit dem Verlust der Wohnung gedroht haben, wenn sie nicht gefügig wäre. Jetzt stand der Vermieter vor Gericht.
Bis fast zuletzt stritt er alle Vorwürfe ab und stellte die Frau als Lügnerin dar. In der Hauptverhandlung vor dem Günzburger Schöffengericht räumte der 50-jährige Mann, der eine Frau zum Oralverkehr gezwungen hatte, die Vorwürfe dann aber doch ein. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon – aber es war äußerst knapp für den Angeklagten.
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