Verteidiger: Totschlag und kein Mord
Eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlag forderte Verteidiger Klaus-Dieter Maier, sein Kollege Michael Bogdahn plädierte für eine Strafe nicht über zehn Jahren. Wahlverteidiger Maier hielt die von der Staatsanwaltschaft angeführten Mordmerkmale für nicht gegeben. Das Schuldeingeständnis seines Mandanten bei der Polizei sei wegen der fehlerhaften Belehrung nicht verwertbar. Weil es sowohl bei der Vernehmung zu Verständigungsproblemen mit dem Dolmetscher gekommen und der konsularische Beistand nicht angeboten worden sei, sah Maier keinen stichhaltigen Beweis für die Schuld. Es lasse sich nicht klären, wie alt das Opferblut auf der Kleidung des Angeklagten gewesen sei, außerdem habe es keine Spuren auf dem Beil gegeben. Maier fragte, warum der Mann ausgerechnet das Haus als Tatort ausgesucht haben sollte. Er zerpflückte außerdem die angebliche Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Niedrige Beweggründe wie Rache beruhten auf Spekulationen. Es sei nachvollziehbar, dass dem Mann die Sicherungen durchgebrannt seien. (mcz)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.