Vorsicht beim Einsatz von Pfefferspray
In Günzburg ist ein Mann beleidigt worden. Er fürchtete eine Auseinandersetzung und setzte ein Spray ein. Gegen ihn wird nun ermittelt. Was die Polizei beim Umgang damit rät.
In welchen Situationen darf man überhaupt ein Pfeffer- oder ein anderes Spray einsetzen?
Sebastian Adam: Wir müssen unterscheiden zwischen einem Tierabwehrspray, einem Spray mit Prüfzeichen und einem ohne Zulassung. Tierabwehrsprays sind vom Waffenrecht ausgenommen, ihr Erwerb und Besitz sind legal, sie dürfen auch mitgeführt werden. Geprüfte Sprays sind frei zugänglich ab 14 Jahren, man darf sie aber nicht bei Versammlungen oder Veranstaltungen, wo das explizit verboten wurde, dabei haben. Alle nicht zugelassenen Sprays sind verbotene Waffen und dürfen weder gekauft, besessen noch eingesetzt werden.
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