Von 49 Gemeinden im Kreis Günzburg blieben 15 übrig
Die Diskussion über die von Bruno Merk eingeleitete Gemeindereform dauerte zehn Jahre. Die Auswirkungen zeigen sich noch immer.
Das Schlagwort Gebietsreform war in den Jahren zwischen 1967 und 1978, also vor rund 50 Jahren, in ganz Bayern Diskussionsthema Nummer eins. Initiiert vom damaligen Innenminister Dr. Bruno Merk und aufgeteilt in die beiden Bereiche Kreis- und Gemeindereform ergaben sich daraus auch für den mittelschwäbischen Raum starke Veränderungen, die teilweise erheblichen Widerstand auslösten. Kennzeichen dafür waren heftige politische Auseinandersetzungen, kommunale Feindschaften wurden deutlich und es sollte bis ins Jahr 1980 dauern, bevor nach verschiedenen Zwangseingemeindungen die letzten Korrekturen abgehakt werden konnten.
Bruno Merk, ehemaliger Landrat in Günzburg und damals CSU-Stimmkreisabgeordneter im Wahlkreis Günzburg/Krumbach hatte ganze Arbeit geleistet, musste aber nach elf Jahren Tätigkeit als Innenminister den angestrebten Abschluss der Reform seinem Amtsnachfolger Alfred Seidl überlassen. Es blieb trotzdem „seine“ Reform. Das Ergebnis: Aus bisher 143 bayerischen Landkreisen wurden 79 und die Zahl der Gemeinden verringerte sich 1978 von bisher 6962 auf 2051. 900 von ihnen wurden zudem Mitgliedsorte in Verwaltungsgemeinschaften. Die Diskussion über das Thema im damals noch eigenständigen Landkreis Krumbach hatte im Sommer 1967 ihren Auftakt. Erstmals wurde bekannt, dass 16 der insgesamt 49 Gemeinden ihre Eigenständigkeit verlieren werden, da sie weniger als 300 Einwohner haben. Es waren dies Attenhausen, Hagenried, Hairenbuch, Haupeltshofen, Hausen, Hohenraunau, Lauterbach, Oberbleichen, Oberegg, Oberwiesenbach, Premach, Schellenbach, Seifertshofen, Tiefenried, Unterbleichen und Weiler. Mit dem Verlust der Selbstständigkeit wurde die Frage verknüpft: Wem sollen sich die betroffenen Orte anschließen? Den Bürgern wurde eine Stellungnahme in Form einer geheimen Abstimmung angeboten, doch ergab sich meist nur die Alternative der Fusion mit einer größeren Nachbarkommune.
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