Gegen Rat der Polizei: Waltenhauser „Schorsodrom“ wird keine Vorfahrtsstraße
Plus Obwohl Polizei und Landratsamt für eine Änderung plädieren, hält man in Waltenhausen an der "Rechts-vor-links-Regel" für den Bereich am Schorsodrom fest.
Sollte die Thalstraße am Schorsodrom in Waltenhausen eine Vorfahrtsstraße werden? Diese Frage hat in dem Dorf schon zu einigen Diskussionen geführt. Denn dass dort, wie überall in Waltenhausen, "rechts vor links" herrscht, sorgt bei Verkehrsteilnehmern für Unsicherheit. Auch die Polizei hat sich zwischenzeitlich in die Diskussion eingeschaltet.
Das Thema Verkehr stand schon in der Juni-Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung, denn es ging um die Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich der Straßen „Mitterösch“ und „Schorsodrom“ im Gewerbegebiet Waltenhausen. Wie im gesamten Ortsbereich von Waltenhausen gilt auch an dieser Einmündung die Rechts-vor-links-Regelung. Allerdings bemängelte ein Verkehrsteilnehmer, die Regelung sei nicht eindeutig erkennbar und beantragte, die Straße am Schorsodrom als vorfahrtsberechtigt einzustufen.
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