Wasser wird in Waltenhausen teurer
Kostendeckung in einer Neukalkulation ermittelt
Die Versorgung mit Trinkwasser bildet eine der Hauptaufgaben einer Kommune, ebenso ein gut funktionierendes Abwassersystem. Für Beschaffung, Erneuerung von Leitungen und regelmäßige Überwachung fallen nicht unerhebliche Kosten an, die in Form von Gebühren gedeckt sein müssen. In Waltenhausen erfolgte letztmals im Jahr 2003 eine Neufestsetzung in einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung. Im Lauf der Jahre erfolgten Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen, die jetzt eine Neukalkulation bei den Gebühren, zu der die Gemeinden vom Gesetz her verpflichtet sind, erforderlich machten.
Als Grundlage zur Neukalkulation diente die Ermittlung der Kosten in den zurückliegenden Jahren. Bürgermeister Karl Weiß stellte in der Gemeinderatssitzung mehrere von einem Fachbüro errechnete Gebührenmodelle vor, die zur Kostendeckung in den nächsten Jahren zum Ansatz kommen könnten. Nach eingehender Beratung einigte man sich auf einen Wasserpreis von 97 Cent pro Kubikmeter (bisher 65 Cent), die jährliche Grundgebühr beträgt nunmehr 72 Euro (bisher 36 Euro). Gleich bleiben mit 1,25 Euro die Abwassergebühren. Die neuen Preise werden in einer noch zu erstellenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung eingearbeitet und gelten ab 1. November 2018.
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