Wie Waltenhausen das dörfliche Ortsbild erhalten möchte
Plus Für welches Instrument sich die Gemeinde Waltenhausen jetzt entschieden hat und wie die weitere Planung aussieht.
Bei der Ausweisung eines neuen Baugebietes in einer Stadt oder Gemeinde regelt ein Bebauungsplan die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und zahlreiche weiteren Bestimmungen. Wie kann das traditionelle, dörflich geprägte Ortsbild erhalten werden? Dies ist in Waltenhausen ein Thema, das weit oben auf der Tagesordnung steht.
Interessierte Bauherren informieren sich zweckmäßigerweise vor dem Grundstückskauf über die Vorschriften, denn nicht immer sind individuelle Wünsche zum Traumhaus erfüllbar. Schließlich soll ein einheitlicher Siedlungscharakter gewahrt und „Wildwuchs“ von Bauformen verhindert werden. Bei Vorlage eines Bauplanes prüft die Gemeinde, ob die im Bebauungsplan festgelegten Vorgaben eingehalten werden. Damit hat die Kommune eine Möglichkeit, das Baugesuch zu genehmigen oder abzulehnen. Anders verhält es sich bei Neubauten, Umbauten oder Anbauten an bestehende Gebäude im Ortsbereich, denn für diese Bereiche gibt es in der Regel keinen Bebauungsplan. Die Grundstücksbesitzer könnten demnach ihre persönlichen Vorstellungen verwirklichen, soweit nicht wichtige Gründe, wie keine Erschließung, Grundstückszufahrt usw. nicht geregelt, dagegen sprechen.
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