Wie kann der Schildbach in die Günz geleitet werden?
Deisenhauser Rat diskutiert verschiedene Varianten des Hochwasserschutzes. Verhältnis von Schadenspotenzial zu Baukosten ist wichtig. Für Rückhaltebecken an der Günz fallen ab dem nächsten Jahr Zahlungen an.
Beim beim Hochwasserschutz am Schildbach ist einiges in der Schwebe. Bürgermeister Norbert Weiß brachte den Gemeinderat Deisenhausen in der jüngsten Sitzung auf den neuesten Sachstand.
Für die Hochwasserfreilegung des Schildbachs wurde dem Wasserwirtschaftsamt bereits ein Konzept mit verschiedenen Alternativen vorgestellt. Die günstigste Variante, die direkte Einleitung des Schildbachs in die Günz, hat nach Meinung von Bürgermeister Weiß keine Chance auf Verwirklichung, weil dafür keine wasserrechtliche Genehmigung erreichbar sein wird: Diese Variante würde durch den erhöhten Abfluss nämlich auf Kosten der Unteranlieger erfolgen. Auch für das Zurückhalten des Wassers in den Staatswäldern, wie es Zweiter Bürgermeister Franz Durm andachte, sieht Weiß keine Realisierungsmöglichkeiten, da dort das Wasser nicht in einem einzigen Bachbett, sondern in vielen Gräben heranfließe. Da die Förderung des Hochwasserschutzes immer vom Verhältnis Schadenspotenzial zu Baukosten abhänge, wird das Ingenieurbüro Mooser, welches die Konzepte ausgearbeitet hat, das Überschwemmungsgebiet darstellen und anhand dessen Größe Schadenspotenzial und Baukosten eruieren. Sollte als Ergebnis herauskommen, dass sich ein großflächiger Hochwasserschutz nicht rechne, würde man versuchen, im Zuge von örtlichen Maßnahmen, dem sogenannten Objektschutz, die „schwierigsten“ Schadensbereiche in den Griff zu bekommen.
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