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Straßenausbau
30.01.2013

Wie viel sollen Anlieger zahlen?

Die Jakob-Bader-Straße soll neu gestaltet werden. Mit den Arbeiten soll im Mai begonnen werden.
Foto: lmm

Ratsmehrheit lehnt Antrag der SPD ab, die Satzung zu überprüfen. Bürgermeister sieht keinen finanziellen Spielraum

Krumbach Wenn Straßen saniert/ausgebaut werden – wie viel sollen dann die Anlieger bezahlen, wie viel aus Steuergeldern finanziert werden? Das Thema ist ein viel diskutierter Dauerbrenner, in Krumbach zuletzt im Zusammenhang mit der Sanierung von Josef-Zeiner-Straße und Blockhausberg/Blockhausstraße (wir berichteten). Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte nun, die Krumbacher Straßenausbaubeitragssatzung von 2004 in einer Stadtratssitzung erneut zu beraten und nötigenfalls zu modifizieren. Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion wurde der Antrag von der Ratsmehrheit abgelehnt. Bürgermeister Hubert Fischer stellte die Frage, ob es denn bürgerfreundlich sei, bei Anliegerstraßen alle Steuerzahler anstatt in erster Linie die Anlieger selbst bezahlen zu lassen. Die bestehende Anliegerbeteiligung sei gerecht.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Helmes verwies hingegen darauf, dass die Kommunen bei den Anliegerleistungen, die sie verlangen, durchaus Spielraum haben. Er habe sich in anderen Kommunen (Günzburg, Thannhausen, Mindelheim, Augsburg und Waldstetten) über die Anliegeranteile informiert. Krumbach habe sich im Gegensatz zu anderen Kommunen „sehr streng an der Mustersatzung orientiert und den Spielraum bis zum Limit ausgeschöpft“. Bei Anliegerstraßen würde in Krumbach der Anliegeranteil beispielsweise bei 80 Prozent liegen, in Thannhausen nur bei 60 bis 70 Prozent. Ähnlich sei das Bild bei den Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen. Helmes verwies darauf, dass auch hier die Kommunen Thannhausen, Mindelheim, Augsburg und Waldstetten zum Teil unter den Krumbacher Sätzen liegen würden. Identisch seien die Sätze in Krumbach und Günzburg. Er sprach sich dafür aus, den SPD-Antrag nicht sofort abzulehnen, sondern sich mit dem Thema gründlich zu befassen. Denn auch Thannhausen beispielsweise habe im Januar 2008 seine Satzung vom Oktober 2005 modifiziert, ebenso Günzburg im August 2011. Etliche Kommunen hätten überdies eine größere Differenzierung als Krumbach. Bei der Mustersatzung handele es sich nur um eine Empfehlung. Helmes war der Ansicht, dass die Stadt Krumbach aus Mitteln der Grundsteuer und der Kfz-Steuer noch rund eine Million zur Verfügung habe, die im Bereich Straßen eingesetzt werden sollten. Häufig schwierig sei auch die Einordnung einer Straße. Damit solle man sich gründlich befassen. Zudem sei in Krumbach insbesondere in den Jahren vor 2008 für den Unterhalt von Straßen wenig aufgewendet worden.

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