Wieder bergauf fahren in einer bestimmten Deisenhauser Straße
Nur für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen Gewicht soll weiterhin ein Verbotsschild in der Straße „Hinterer Berg“ in der Gemeinde Deisenhausen gelten. Alle anderen dürfen die Straße in beiden Richtungen benutzen.
Für die Befahrung der Straße „Hinterer Berg“ in Deisenhausen erließ der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag eines Anliegers eine neue Regelung. Für die bergauf fahrenden Fahrzeuge, erläuterte Bürgermeister Norbert Weiß, galt aktuell eine Voll-sperrung für Fahrzeuge aller Art, ergänzt mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“. In der Realität aber wurde dieses Schild, wie bereits vor Einrichtung dieser Sperrung, die nach einem tödlichen Unfall eines Lkw-Fahrers erfolgte, von niemandem beachtet. Der Antragsteller will nun die Anpassung des Verkehrsrechts an die tatsächliche Nutzung dieser Straße erreichen. Damit auch künftig das Problem des Lkw-Verkehrs zur Firma Tahedl entsprechend berücksichtigt wird, schlägt er vor, statt der aktuell geltenden Verordnung eine „Sperrung für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ zu installieren. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.
Geschwindikeitsanzeigedisplays werden für Unterbleichen angeschafft
Zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitskontrolle auf allen Gemeindestraßen beschloss der Gemeinderat, zwei Geschwindigkeitsanzeigen anzuschaffen. Sie sollen an den Ortseinfahrten der GZ 6 in Unterbleichen zum Einsatz kommen. Das Versetzen der Displays an andere verkehrsneuralgische Punkte hängt davon ab, meinte Bürgermeister Weiß, ob dazu das notwendige Personal vorhanden ist. Mit Solar und Akku bestückt, rot/grünen Warnfarben und Bluetooth-Anschluss zur Auswertung der Aufzeichnungen kommt ein Display auf knapp 3000 Euro.
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