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  3. Gemeinderat: Windkraft: Stellungnahme bis Februar 2012

Gemeinderat
03.01.2012

Windkraft: Stellungnahme bis Februar 2012

Im markierten Bereich GZ34a sollen vier Windräder entstehen und in den Gebieten GZ34 und UA42 könnten zusammen circa 11 Windräder gebaut werden.
Foto: Repro: relo

Waltenhausen will sich juristisch beraten lassen

Waltenhausen Im bayerischen Kabinett wurde vor Weihnachten mit dem Windenergie-Erlass die Grundlage dafür gelegt, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und somit zu beschleunigen. Die Windkarte wurde überarbeitet, um den Kommunen bei der Planung zu helfen und um konfliktarme Standorte für Windparks zu finden. Für die Gemeinde Waltenhausen hat sich die Situation in zweifacher Art verändert: Zum Ersten ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeinden geplatzt – Grund ist der geänderte Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung – somit gibt es auch keine „interne“ Planung der Standorte. Zum Zweiten haben sich laut Windkarte die Standorte der Windanlagen um Waltenhausen etwas verändert. Nun haben die einzelnen Kommunen Zeit, bis Februar Stellung zu beziehen. Der Gemeinderat Waltenhausen war sich einig, sich von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen, um richtig auf diese Situation zu reagieren.

Deponie Diskutiert wurde auch über die Wiederverfüllung der Deponie im Ortsteil Weiler. Die Kiesgrube im Westen der Deponie soll rekultiviert werden, da der Abbau bis 2011 befristet war. Zum Teil ist die Grube schon mit Bauschutt befüllt, es fehlen aber noch circa 2500 Kubikmeter Befüllung. Sollte alles nach Plan laufen, kann die Gemeinde Waltenhausen einen Bauplan erstellen lassen, in dem das Gebiet dann mit Rasen bepflanzt wird. Für die Gemeinde würden keine Kosten entstehen, da dies über das Landratsamt abgewickelt wird. Der Beschluss wurde von allen Räten angenommen.

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