In Winzer kann jetzt gebaut werden
Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen der Einbeziehungssatzung „Winzer-Südwestlicher Ortsrand“. Was diese Änderung konkret bedeutet
Nach gut 15 Monaten ist nun der Weg frei für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Aletshauser Ortsteil Winzer. Um das Projekt realisieren zu können, hat die Gemeinde 2019 eine eigene Einbeziehungssatzung für das Baugebiet „WinzerSüdwestlicher Dorfrand“ erstellen lassen. Diese musste zweimal geändert werden und trägt jetzt den Namen „Südwestlicher Ortsrand“.
Die auf dem Grundstück geplante Bebauung fügt sich laut Architekt Eugen Riedler aus Langenneufnach in die Umgebung ein. Auf dem Grundstück wird nun die westliche Baugrenze um zwei Meter nach Osten verschoben, um genügend Platz für die vorgeschriebene Orts-Eingrünung zu bekommen. Diese hat auf dem Baugrundstück durch den Bauherrn und zu seinen Kosten zu erfolgen. Die Geschossigkeit des Hauptgebäudes und die Dachneigung sind nun satzungskonform.
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