Ziemetshausen erhöht Grab- und Bestattungsgebühren
Wegen Defiziten muss der Marktgemeinderat Ziemetshausen eine neue Gebührensatzung erlassen. Welche Einzelposten betroffen sind.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat in seiner Sitzung die aus dem Jahr 1990 stammende Friedhofs- und Bestattungssatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Ziemetshausen und Schönebach in ihrer neuen Form genehmigt.
Markanteste Änderungen sind Urnenstelen, wo bis zu zwei Urnen je Nische untergebracht werden können sowie neuerdings Urnenerdgräber, die neu geschaffen werden und wo bis zu drei biologisch abbaubare Urnen bestattet werden können. Gleichzeitig wurde auch die Gebührensatzung für die beiden Friedhöfe neu gestaltet und von den Räten einstimmig gebilligt. Aufgrund von Kostensteigerungen in den letzten Jahren und der Verpflichtung der Marktgemeinde, kostendeckend zu arbeiten, wurden die Grabgebühren und die Kosten für Bestattungen neu kalkuliert und müssen nunmehr angehoben werden. So sind künftig für ein Familiengrab in Ziemetshausen für ein Nutzungsrecht von 25 Jahren 1125 Euro (bisher 800 Euro) aufzuwenden, in Schönebach steigt die Gebühr von 625 auf 975 Euro. Die Gebühren für Einzelgräber müssen von 480 Euro auf 675 Euro und in Schönebach von 390 auf 585 Euro angehoben werden. Eine Urnennische für zwei Urnen im Friedhof Ziemetshausen und zehn Jahre Nutzungsrecht kostet nunmehr 575 Euro (vorher 525 Euro).
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