Zuständigkeit bei Hochwasser in Balzhausen ist geklärt
Wo die Gemeinde Balzhausen eingreifen darf und wofür das Wasserwirtschaftsamt zuständig ist.
Die Zuständigkeiten zwischen der Gemeinde Balzhausen und dem Wasserwirtschaftsamt in Sachen Hochwasserschutz sind jetzt eindeutig geklärt. Das betonte Bürgermeister Daniel Mayer auf Nachfrage. Nach den starken Regenfällen der vergangenen Tage stand im Ort das Wasser auf den Straßen und in einigen Hofeinfahrten und Garagen. Unklarheit herrschte während der Regenfälle, wer die Wasser-Rückhalte-Vorrichtungen an den kleineren Gräben regulieren dürfe. Die Gemeinde ging zunächst davon aus, dass das Wasserwirtschaftsamt die Regulierung frei geben müsse. Klar sei jetzt, dass die Gemeinde regulieren dürfe, sobald die Bäche ausufern. Das sei am Montag letztendlich auch so gemacht worden, betonte Bürgermeister Mayer. „Wir hätten nicht zugeschaut, wie alles absäuft“, betonte er. Für die Drosselbauwerke Schwarzer Graben und Hasel sei jedoch das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Hier bedürfe es bei der Regulierung der Drosselvorrichtung der Freigabe durch das Amt, erläuterte Mayer.
Hochwasser ist nicht gleich Grundwasser
In Balzhausen ist nach Angaben des Bürgermeisters außerdem Grundwasser in einige Keller in der Siedlung bei der Riedstraße eingedrungen. Das habe aber eher im Zentimeter-Bereich gelegen. Bei seinen Nachfragen sei ihm von maximal 20 Zentimetern berichtet worden, sagte er. Die Bewohner der Siedlung seien jedoch für derartige Situationen gerüstet, das Problem sei bekannt, führte der Bürgermeister weiter aus. Wohnräume seien nicht geflutet gewesen. Eindringendes Grundwasser müsse jedoch von Hochwasser unterschieden werden, betonte er. Für Grundwasser gebe es auch keinen Hochwasserschutz.
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