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Deisenhausen entscheidet: Keine Ortsgestaltungssatzung

Deisenhausen

Warum es in Deisenhausen keine Satzung für die Ortsgestaltung geben wird

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    Die Gemeinde Deisenhausen hat die Bebauungspläne am Lauseler Grund aufgelöst. Was nun?
    Die Gemeinde Deisenhausen hat die Bebauungspläne am Lauseler Grund aufgelöst. Was nun? Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Soll es für Deisenhausen eine Ortsgestaltungssatzung geben? Darüber diskutierte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. Der Auslöser für die Überlegungen waren laut Bürgermeister Bernd Langbauer die Bebauungspläne am Lauseler Grund. Diese stammten – in ihrer ursprünglichen Form – aus dem Jahr 1981 und seien inzwischen veraltet. „Der Baustil hat sich in den letzten 40 Jahren eben einfach stark verändert“, erklärt Langbauer. Die Folge: Pläne und Baustile passten nicht mehr zusammen. Also beschloss die Gemeinde, die Bebauungspläne aufzulösen. Nur was passiert dann?

    Eine Ortsgestaltungssatzung gelte nur für den Innenbereich

    Im Anschluss stand das Gremium vor zwei Möglichkeiten, wie der Bürgermeister darstellte. Über die aufgelösten Bebauungspläne könnte eine Ortsgestaltungssatzung gelegt werden. Wird keine Satzung erlassen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach der bayerischen Bauordnung. Um den Ratsmitgliedern die Vor- und Nachteile der beiden Optionen darzulegen, war der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Dieter Gumpinger, vor Ort.

    Er erklärte, dass man im Bauplanungsrecht zwischen Innen- und Außenbereichen unterscheiden müsse. Eine Ortsgestaltungssatzung würde für den gesamten Innenbereich gelten. Vorhandene Bebauungspläne seien jedoch bevorrechtigt. Um dem Gremium dies vor Augen zu führen, stellte Gumpinger einen Ausschnitt der Ortsgestaltungssatzung von Waltenhausen vor.

    Im Anschluss hätten die Gemeinderäte viele Fragen gehabt. Zum Beispiel, auf welche Bauten sich eine Ortsgestaltungssatzung konkret auswirken wird. Der Erlass einer Satzung habe nur Einfluss auf Neubauten und Veränderungen, nicht jedoch auf den Bestand. Den Fragen schloss sich eine Diskussion an: Ist eine Satzung in Deisenhausen notwendig? Schließlich sprach sich das Gremium mit drei Ja und sechs Nein-Stimmen gegen eine Ortsgestaltungssatzung aus. Stattdessen gelten die gesetzlichen Vorschriften nach der bayerischen Bauordnung, so Bürgermeister Langbauer.

    Insgesamt 51 Kinder aus Deisenhausen besuchen die Grundschule der Gemeinde

    Des Weiteren war der Schulverband Deisenhausen Thema in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Wie Langbauer erklärt, bestand der Schulverbandsrat bis vor kurzem neben ihm aus Gilbert Edelmann, Bürgermeister der Gemeinde Wiesenbach und der Bürgermeisterin von Breitenthal, Gabriele Wohlhöfler. Nun ist mit Gemeinderat Jürgen Burkart ein viertes Mitglied beigetreten. Der Grund: Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz entsendet jede Gemeinde im Schulverband neben dem ersten Bürgermeister ein weiteres Mitglied, wenn aus einer Gemeinde mehr als 50 Schüler kommen.

    Da laut Langbauer seit Oktober 2024 insgesamt 51 Kinder aus Deisenhausen die Grundschule besuchen, musste eine weitere Person in den Verband eintreten. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, Burkart als Verbandsrat zu bestellen.

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