
Schwiegervater getötet: Wurde die Beschuldigte zuvor sexuell genötigt?

Plus Der Prozess gegen eine Frau aus Niederraunau beginnt. Sie soll ihren Schwiegervater brutal getötet haben. Vor Gericht äußert sie sich über ihren Anwalt zu der Tat.

Ein halbes Dutzend Zuhörerinnen und Zuhörer haben sich am Dienstagmittag im Sitzungssaal des Memminger Landgerichts versammelt. Gleich wird die Beschuldigte hereingeführt. Wer ist die 43-jährige Frau, die Ende August vergangenen Jahres im Krumbacher Stadtteil Niederraunau ihren Schwiegervater auf brutale Weise getötet haben soll, was war ihr Motiv? Es handelt sich nicht um ein gewöhnliches Mordverfahren. Das Gericht hat die Mordanklage der Staatsanwaltschaft nämlich abgewiesen, da die Frau zumindest teilweise nicht schuldfähig sein könnte. Es kommt zuerst zu einem sogenannten Sicherungsverfahren, an dem Gutachter aussagen werden. Solange ist die 43-Jährige im Juristendeutsch eine Beschuldigte.
Die nervös wirkende Frau wird gefesselt von einer Polizistin und einem Polizisten in den Saal geführt. Sie irrt umher, weiß nicht, wohin sie sich setzen soll, bis Wahlverteidiger Horst Ohnesorge ihr den Weg weist. Etwa eine halbe Stunde lang verzögert sich der Prozessauftakt, die Frau versinkt derweil auf ihrem Stuhl sitzend in Gedanken, sie hat keinen Kontakt zu ihrem Verteidiger oder ihrer Dolmetscherin. Sie lässt sich fotografieren und von einem Kamerateam filmen, verdeckt dabei nicht ihr Gesicht. Ihr Ehemann und ein Begleiter verfolgen den Prozessauftakt als Zuhörer mit. In einer Unterbrechung haben die drei über mehrere Meter Abstand Kontakt, sie unterhalten sich in einer Fremdsprache, die Beschuldigte lächelt dabei.
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