Ermittler der Polizeiinspektion Krumbach haben am Mittwochmorgen mehrere Durchsuchungsbeschlüsse an drei verschiedenen Objekten vollstreckt. Dabei erhielten sie Unterstützung vom Einsatzzug des Zentralen Einsatzdienstes Neu-Ulm und mehreren Hundeführern sowie einem Spezialisten der Kriminalpolizei Memmingen. Hintergrund der Maßnahmen sind Ermittlungen, die Hinweise darauf ergaben, dass zwei Personen über einen längeren Zeitraum mutmaßlich unbefugt die Alarmierungen der Feuerwehr mitgehört haben sollen.
Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Memmingen erließ das zuständige Amtsgericht die erforderlichen Durchsuchungsbeschlüsse. Diese wurden am Mittwoch durch die Polizeikräfte vollstreckt. Dabei stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter mehrere Datenträger, die nun einer detaillierten forensischen Untersuchung unterzogen werden. Zudem wurde bei beiden Personen jeweils ein Funkscanner sichergestellt, welcher geeignet ist, entsprechende Alarmierungen mitzuhören. Das Abhören des behördlichen Funkverkehrs ohne Berechtigung ist nach dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz strafbar. Die Ermittlungen dauern an. (AZ)
BOS-Funk ist doch verschlüsselt soweit mir bekannt. Ein einfacher Funkscanner dürfte wohl kaum ausreichen. Die Basis-Funkstation würde gar keine Verbindung von einem nicht registrierten Gerät (z.B. Funkgerät) erlauben.
Nur das öffentliche Wort darf mitgehört werden. Auch Amateurfunkern ist es verboten empfangbare Dienste wie Küstenwache, Rettungsdienste etc abzuhören, und auch auf Lebenszeit über die Inhalte zu sprechen! Die Funkgeräte können alles empfangen, ausser BOS natürlich. Darum gibt es die Ausbildung und Lizensierung.
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