Mitte Dezember erhielt ein 27-jähriger Geschädigter von einem Online-Zahlungsdienstleister Benachrichtigungen über zwei Überweisungen, welche der Geschädigte jedoch selbst nicht getätigt hatte. Die Zahlungen gingen nach Angaben der Polizei an eine Autoteile-Firma sowie an eine Hotelbuchungs-Homepage. Dem Geschädigten entstand ein Vermögensschaden von etwa 2400 Euro. Die Ermittlungen zu den unberechtigten Abbuchungen dauern laut Polizei noch an. (AZ)
Neuburg a. d. Kammel
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