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  3. Thannhausen: Entsteht ein Abstellplatz für 155 Gebrauchtwagen in Thannhausen?

Thannhausen
10.02.2023

Entsteht ein Abstellplatz für 155 Gebrauchtwagen in Thannhausen?

Ein Abstellplatz für 155 gebrauchte Kraftfahrzeuge soll bei einem Autohaus nahe dem Kreisverkehr an der Edelstetter Straße in Thannhausen entstehen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Raum für 155 Autos soll ein neuer Abstellplatz an der B300 bieten. Das Thema wurde im Thannhauser Bauausschuss zuvor angelehnt. Nun kommt wieder Bewegung in die Sache.

Diskussionen im Bauausschuss Thannhausen gab es um einen bereits länger geplanten Abstellplatz für 155 gebrauchte Kraftfahrzeuge bei einem Autohaus nahe dem Kreisverkehr an der Edelstetter Straße in Thannhausen. Entstehen soll er zwischen der B300, die zum Kreisverkehr führt und dem Radweg am Hochwasserschutzdeich. Nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen dafür nicht erteilt werden, weil das Vorhaben im Außenbereich liegt und keine sogenannte Privilegierung besitzt (eine solche bestünde etwa bei einem Bauernhof, der in einem Außenbereich liegt und eine landwirtschaftliche Nutzung für ein dort befindliches Grundstück planen würde). Bereits im April 2022 wurde das Thema im Bauausschuss einmal abgelehnt. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde hat die Stadt um eine erneute Stellungnahme dazu gebeten, da es beabsichtigt, das Bauvorhaben ausnahmsweise zu genehmigen.

Bauamtsleiter Stephan Martens-Weh lieferte in der Sitzung die baurechtliche Beurteilung. Laut Baugesetzbuch können sonstige Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liege allerdings nach Baugesetzbuch allein dadurch vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspreche. In diesem Plan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung des Offenlandcharakters im Mindeltal und als Retentionsraum dargestellt. Beim Offenlandcharakter sollen keine Sichthindernisse durch flächige Gehölzstrukturen wie Aufforstungen und Verbuschungen entstehen. Also spreche die Darstellung des Flächennutzungsplans gegen die Zulässigkeit des Vorhabens. Die Erschließung des Grundstücks sei außerdem nicht gesichert, so Martens-Weh. So solle die Zufahrt im Norden und im Süden des Grundstücks über den als Geh- und Radweg gewidmeten Mittelriedweg erfolgen. Durch die Nutzung als Kraftfahrzeugabstellplatz sei mit zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf dem Geh- und Radweg zu rechnen. Diese wiederum beeinträchtigten die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg. Dies könne aus Verkehrssicherheitsgründen nicht befürwortet werden.

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