So soll in Ursberg das Ortsbild bewahrt werden
Plus Warum der Ursberger Gemeinderat die bestehende Regelung nur geringfügig lockern will und was jetzt konkret zu beachten ist.
Es gibt nur ganz wenige Kommunen, welche die Möglichkeit des Artikels 81 der Bayerischen Bauordnung nutzen, um eine eigene Satzung "zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbilds" zu erlassen. Ursberg zählt zu diesen Gemeinden. Weil Ursberg in absehbarer Zeit keine neuen Baugebiete ausweisen wird und deshalb mit einer Nachverdichtung der bestehenden Bebauung zu rechnen ist, hatte Bürgermeister Peter Walburger angeregt, die Gestaltungssatzung zu überdenken und gegebenenfalls nachzubessern. Jetzt ging es unter anderem darum, welche Dachformen möglich sind.
Der Gemeinderat hatte in der vorletzten Sitzung über dieses Thema kontrovers diskutiert. Wenig Anlass zur Debatte bot die Tischvorlage zur Änderung der Gestaltungssatzung, welche die Verwaltung inzwischen erarbeitet hatte und die dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung zum Beschluss vorlag. Die Tischvorlage betraf im Wesentlichen drei Punkte. Erstens legt sie den Geltungsbereich fest. Peter Walburger merkte hierzu an, dass es für rund 80 Prozent der bebauten Flächen im Gemeindebereich einen Bebauungsplan gebe.
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