Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Krumbach
  3. Waltenhausen: Baugebiet in Waltenhausen ist noch nicht genehmigt

Waltenhausen
11.05.2022

Baugebiet in Waltenhausen ist noch nicht genehmigt

Waltenhausens Bürgermeister Alois Rampp steht dort, wo die Umgehungsstraße des Baugebiets geplant ist.
Foto: Werner Glogger

Plus Das Landratsamt hat Bedenken und verlangt eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes. Die geplanten Flächen verlaufen anders, als es dem Landratsamt recht ist.

In der Januar-Sitzung beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich Tannengehaustraße“ im Ortsteil Waltenhausen. Mit der öffentlichen Auslegung befand sich das Vorhaben schon fast auf der Zielgeraden, doch das Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde äußerte in ihrer Stellungnahme Bedenken, sodass nach Klärung mit dem Planungsbüro eine erneute Auslegung erfolgen wird. Darauf einigte sich das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung und will dadurch nicht die Regierung von Schwaben als höhere Instanz in Anspruch nehmen.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung bildete das umfangreiche Beratungsthema in der Sitzung. Planer Marcus Kammer vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Donauwörth berichtete, dass von den 23 angeschriebenen Behörden 15 keine Bedenken äußerten, bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärten und sich drei Bürger zu Wort gemeldet hätten. „Das gewählte beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist aus ortsplanerischer Sicht für die vorliegende Bauleitplanung aufgrund der nicht erfüllten Vorgaben hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereiches nicht zutreffend“, so die Begründung der Bedenken des Landratsamtes.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.