Baugebiet in Waltenhausen ist noch nicht genehmigt
Plus Das Landratsamt hat Bedenken und verlangt eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes. Die geplanten Flächen verlaufen anders, als es dem Landratsamt recht ist.
In der Januar-Sitzung beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich Tannengehaustraße“ im Ortsteil Waltenhausen. Mit der öffentlichen Auslegung befand sich das Vorhaben schon fast auf der Zielgeraden, doch das Landratsamt Günzburg als Genehmigungsbehörde äußerte in ihrer Stellungnahme Bedenken, sodass nach Klärung mit dem Planungsbüro eine erneute Auslegung erfolgen wird. Darauf einigte sich das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung und will dadurch nicht die Regierung von Schwaben als höhere Instanz in Anspruch nehmen.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung bildete das umfangreiche Beratungsthema in der Sitzung. Planer Marcus Kammer vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Donauwörth berichtete, dass von den 23 angeschriebenen Behörden 15 keine Bedenken äußerten, bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärten und sich drei Bürger zu Wort gemeldet hätten. „Das gewählte beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist aus ortsplanerischer Sicht für die vorliegende Bauleitplanung aufgrund der nicht erfüllten Vorgaben hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereiches nicht zutreffend“, so die Begründung der Bedenken des Landratsamtes.
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