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Windräder: Analysen sehen kaum Auswirkungen an der Wallfahrtskirche Vesperbild

Landkreis Günzburg

„Keine erhebliche Beeinträchtigung“: Analysen zeigen, wie (wenig) Windräder Vesperbild stören

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    So könnte die Sicht von Vesperbild aus auf einen Teil der geplanten Windenergieanlagen sein. Ziemetshausen hatte zuletzt einen 5-Kilometer-Schutzradius gefordert. Dem musste der Regionalverband nicht nachkommen.
    So könnte die Sicht von Vesperbild aus auf einen Teil der geplanten Windenergieanlagen sein. Ziemetshausen hatte zuletzt einen 5-Kilometer-Schutzradius gefordert. Dem musste der Regionalverband nicht nachkommen. Foto: Visualisierung Altus renewables GmbH

    Bis zum 31. Dezember 2027 müssen in Deutschland Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen feststehen. Mit der Festlegung der Vorranggebiete in einem Gesamtumfang von 12.486 Hektar werden insgesamt 2,28 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt. Im baden-württembergischen Regionsteil werden 7826 Hektar dafür hergenommen. Das entspricht einem Flächenanteil von 2,71 Prozent. Mit der Festlegung der Gebiete in einem Umfang von 4660 Hektar werden im bayerischen Gebietsteil insgesamt 1,81 Prozent als Vorranggebiete für Standorte von Windkraftanlagen festgelegt. Im Planungsausschuss des Regionalverbands Donau-Iller wurde dafür jetzt ein nächster Schritt geschaffen.

    Im zweiten Anhörungsverfahren, das im Dezember 2025 endete, konnten noch einmal Einwände und Stellungnahmen eingebracht werden. Außerdem musste sich der Regionalverband noch einmal mit den Vorranggebieten rund um die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild befassen. Wie berichtet, wurde die Kirche in den bayerischen Atlas der besonders regionalbedeutsamen Kulturdenkmäler aufgenommen. Sowohl Ziemetshausens Bürgermeister Ralf Wetzel als auch Wallfahrtsdirektor Michael Menzinger erhofften sich durch die Aufnahme in die bayerische Denkmalliste unter anderem, dass der Investor einen Großteil der geplanten Windenergieanlagen im Umfeld des „Heiligen Bergs“ zurücknehmen muss.

    Doch die Unterlagen der Umweltprüfung zeigen jetzt etwas anderes: In der Analyse, wie sehr Windräder die Sicht auf den Wallfahrtsort beeinflussen, kommen die Planer zum Ergebnis, dass Windenergieanlagen im Radius von drei Kilometern Abstand die Wirkung und das Erscheinungsbild des denkmalwürdigen Pilgerortes nicht erheblich beeinträchtigen.

    Windenergieanlagen beeinflussen Wallfahrtsort kaum sichtbar

    Konkret ist bei einer solchen Sichtbarkeitsanalyse zu überprüfen, ob Windenergieanlagen „zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung im Umfeld regionalbedeutsamer Denkmale führen würden“ und „gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen“. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes könnte nach regionalplanerischer Abwägung in begründeten Fällen zu einer Veränderung oder Streichung einzelner Vorranggebiete führen. Im Fall des Wallfahrtsortes kamen die Planer meistens zum Fazit, dass aus dem Großteil der Sichtachsen „kaum Sichtbeziehungen und keine erhebliche Beeinträchtigung“ vorliegen.

    Lediglich im Vorranggebiet „Ziemetshausen-St. Martinswaldung“ gibt es das Ergebnis „teilweise Sichtbeziehungen“, allerdings auch hier „keine erheblichen Beeinträchtigungen“ durch die geplanten Windenergieanlagen. Im Umkreis von fünf Kilometern um das Denkmal sind zahlreiche Sichtbarkeitsbereiche mit Sichteinschränkungen durch Siedlungen bzw. Waldflächen vorhanden. „Aufgrund der Ausrichtung der Sichtbarkeitsbereiche ist eine gemeinsame Sichtbarkeit von Denkmal und potenziellen Windkraftanlagen im gemeinsamen Blickfeld südwestlich und nordöstlich des Denkmals erst in weiterer Entfernung (circa 2,5 bis 10 Kilometer) zum Denkmal möglich.“ Die gesamten Analysen aus den verschiedenen Blickwinkeln der Vorranggebiete können auf der Seite des Regionalverbands Donau-Iller angeschaut werden. Dort sind die Unterlagen verlinkt.

    Der Planungsausschuss hat in dieser Woche der Verbandsversammlung empfohlen, die Abwägung der Einwendungen zur zweiten Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie zu beschließen. Außerdem wird der gesamten Verbandsversammlung empfohlen, die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller als Satzung zu beschließen und zur Verbindlicherklärung den zuständigen Ministerien vorzulegen. Von den 19 Abstimmungsberechtigten gab es drei Gegenstimmen.

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