Bauausschuss lehnt Biogasanlage und Tinyhaus ab
Plus Warum die Antragsteller im Ziemetshauser Bauausschuss keine Zustimmung finden.
Zum wiederholten Mal muss sich der Bauausschuss des Marktgemeinderates mit dem Bauantrag für zwei Stellplätze für ein Tinyhaus sowie für eine Jurte (traditionelles Zelt der Nomaden in Zentralasien) auf einem hochwassergefährdeten Grundstück in Uttenhofen befassen. Auf der Sitzung im Mai haben die Räte dem Ansinnen mit allen Stimmen bereits das gemeindliche Einvernehmen versagt. Beide Objekte sind mobil und können nach Aussage des Antragstellers an verschiedenen Orten platziert werden.
Dem Baugesetz nach ist ein Tinyhaus eine ortsfeste bauliche Anlage und muss am Standort verbleiben. In vorliegendem Fall befinden sich die ausgesuchten Standorte auf einer siedlungsnahen Freifläche mit besonderer Bedeutung für die Siedlungsökologie und das Ortsbild. Zudem liegen die Grundstücke im Überschwemmungsgebiet der Zusam und sind von der prekären Hochwassersituation am naheliegenden Schusterach tangiert.
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