Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Kultur
  3. Coronavirus: Festivals: Warum Corona-Regeln nicht anwendbar sind

Coronavirus
02.06.2020

Festivals: Warum Corona-Regeln nicht anwendbar sind

Eine Vereinigung von Musikfestivals kritisiert die Corona-Richtlinien.
Foto: Max Tank

Trotz der zum 15. Juni geplanten Lockerungen für Kulturveranstaltungen ist der Unmut groß. Eine Vereinigung von rund 100 Musikfestivals kritisiert die Auflagen.

Die Corona-Richtlinien der bayerischen Staatsregierung für Kulturbetriebe sind nach Ansicht einer Vereinigung von Musikfestivals kaum umzusetzen. "Die formulierten Handlungsrichtlinien für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes sind in mehreren Punkten nicht schlüssig und in der betrieblichen Praxis überwiegend nicht anwendbar", hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Forum Musik Festivals, das nach eigenen Angaben rund 100 Musikfestivals in Deutschland vertritt. 

Musikfestivals: Verzicht auf Maskenpflicht gefordert

Konkret wird beispielsweise ein Verzicht auf eine Maskenpflicht und personalisierte Tickets gefordert. Außerdem müsse die zugelassene Zahl der Besucher sich an der Größe der Veranstaltungsfläche bemessen. "Die pauschale Anzahl von Personen bei Veranstaltungen ohne Berücksichtigung der Fläche ist ungerechtfertigt."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Ohne eine Änderung der Maßnahmen werde "es auch in den kommenden Wochen keinen Kulturbetrieb geben können." Innerhalb der vergangenen Tage seien zahlreiche Hilferufe aus dem Freistaat beim Forum eingegangen. 

Welche Corona-Auflagen ab dem 15. Juni für Kulturveranstaltungen in Bayern gelten

Die bundesweite Vereinigung stellt die Forderung stellvertretend, da viele bayerische Festivals Geld vom Freistaat bekämen und zögerten, "selbst innerhalb des Freistaates ihre Stimme zu erheben, weil sie befürchten müssen, bei zukünftigen Projektförderungen von Kürzungen betroffen zu sein."

Vom 15. Juni an sind Konzerte, Theateraufführungen und andere Kulturveranstaltungen in Bayern unter strengen Auflagen wieder erlaubt - in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen, im Freien mit bis zu 100 Personen. Hier erfahren Sie, welche Corona-Regeln aktuell im Freistaat gelten. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.