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25.04.2019

Gerhard Richters Altpapier

Urteil gegen Mann, der Werke aus Müll des Künstlers fischte

Die Bilder, um die es geht, sind dick mit Pappe, Folie und Klebestreifen verpackt. „Jetzt muss ich aber vorsichtig sein“, sagt Richterin Katharina Potthoff, als sie sich mit einer Schere abmüht. Schließlich befinden sich darin Originale des Malers Gerhard Richter, der einer der teuersten lebenden Künstler ist. Nur dass die Bilder nach dessen Ansicht misslungen sind. Darum hat er sie nicht signiert, sondern in seine Altpapiertonne geworfen. Und von dort hat ein Mann sie mitgenommen. Dafür verurteilte das Kölner Amtsgericht ihn am Mittwoch wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe.

Der mit schwarzem Dreiteiler und weißem Hemd bekleidete Angeklagte schweigt im Prozess zu den Vorwürfen. Gerhard Richter ist nicht erschienen – aus gesundheitlichen Gründen. Bei der polizeilichen Vernehmung war der Angeklagte nicht so schweigsam wie im Gerichtssaal. „Er sagte, der Müllcontainer sei durch einen Sturm umgeweht worden“, schildert ein Polizeibeamter. Der Angeklagte habe nach eigenen Angaben „etwas Gutes tun wollen“, indem er im Juli 2016 die herausgefallenen Papiere einsammeln und wieder in die Tonne legen wollte. Dabei habe er die vier Werke – postkartengroße, mit Öl übermalte Fotos – gefunden. Der Angeklagte sei an Richters Kölner Villa gewesen, um ihm eine Kunstmappe zum Kauf anzubieten. Doch der Maler habe abgelehnt.

Später bot der Angeklagte zwei der Bilder einem Münchner Auktionshaus an – das die Werke zunächst annahm, allerdings ein Echtheits-Zertifikat vom Gerhard Richter Archiv in Dresden verlangte. Als der Angeklagte dort drei der Bilder vorlegte, war für den Leiter des Archivs, Dietmar Elger, gleich klar: „Sie waren zweifellos echt.“ Allerdings sei ihm die Sache merkwürdig vorgekommen, sagt Elger.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe, der Verteidiger dringt auf Freispruch. Der arbeitslose Angeklagte nutzt seine Gelegenheit zum letzten Wort: „Ich sehe mich nicht als Dieb und Verbrecher.“ Am Ende verurteilt das Gericht ihn zu einer Geldstrafe von 1315 Euro. Die Bilder sollen eingezogen werden. Richter selbst hat nach Angaben seines Ateliers an einer Strafverfolgung des Angeklagten kein Interesse, sondern wolle nur, dass die Arbeiten vernichtet werden. Petra Albers, dpa

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