Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Kultur
  3. Gesellschaft
  4. Reichsbürger betrügen Reichsbürger

27.04.2018

Reichsbürger betrügen Reichsbürger

Justiz Drei Männer machen aus der Angst von Immobilienbesitzern ein Geschäftsmodell. Sie bieten „Sicherungsscheine“ an – gegen Gebühr. Nun standen sie in Augsburg vor Gericht

Augsburg Er kandidierte bei Wahlen schon für die rechtsextreme NPD. In einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein wollte sich Steffen P. auch mal zum Bürgermeister wählen lassen, kam aber nur auf 1,6 Prozent der Stimmen. Als Beruf gibt er „Oberreichsanwalt“ an. Die Behörden ordnen Steffen P. der sogenannten Reichsbürger-Szene zu. Nun ist gegen den 54-Jährigen vom Augsburger Amtsgericht eine mehrjährige Haftstrafe verhängt worden, weil er laut Urteil andere Anhänger der „Reichsbürger“-Idee um mehr als 100000 Euro betrogen hat.

Die sogenannten Reichsbürger glauben nicht an die Existenz der Bundesrepublik. Sie beharren auf der Theorie, dass noch immer das Deutsche Reich existiere. In Bayern geht der Verfassungsschutz von gut 3800 Personen aus, die dieser Ideologie folgen. Sie sind offensichtlich auch anfällig für Betrügereien. Neben Steffen P. mussten sich am Freitag auch zwei Mittäter vor Gericht verantworten.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten aus der Angst von Immobilieneigentümern um ihren Besitz ein Geschäftsmodell gemacht. Konkret lief das so ab: Die Angeklagten erklärten den Opfern, dass laut einer Vereinbarung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs kein Deutscher mehr Eigentümer einer Immobilie sein könne. Für den Fall, dass die Bundesrepublik untergehe, sei ihr Besitz verloren. Die einzige Möglichkeit sei, den Grundbesitz direkt bei den Alliierten gegen eine Gebühr sichern zu lassen. 4000 Euro verlangten die Angeklagten erst für diesen Service, später verdoppelten sie die angebliche Gebühr dann auf 8000 Euro.

Die Anklageschrift listet sechs Opfer auf, die sich von der obskuren „Reichsbürger“-Theorie überzeugen ließen und deshalb die vermeintlichen Sicherungsscheine erwarben. Insgesamt sollen die Täter den Betroffenen so fast 124000 Euro abgenommen haben. Eine Frau, die sich zusätzlich zu ihrem Besitz in Deutschland auch ein Grundstück in Polen sichern ließ, bezahlte alleine 97000 Euro an „Gebühren“ an das „Reichsbürger“-Trio. Das Geld, sagte Staatsanwältin Yvonne Möller, hätten die Täter für ihren „privaten Lebensunterhalt“ genutzt.

Der Hauptangeklagte, ein 54-jähriger Mann aus Norddeutschland, nahm im Prozess die Schuld auf sich. Er selbst sagte nichts zu den Vorwürfen. Er ließ aber seinen Rechtsanwalt Stefan Mittelbach erklären, dass er die treibende Kraft in dem Fall gewesen sei. Den Ideen der „Reichsbürger“ scheint er aber weiterhin anzuhängen. Auch im Prozess gab er auf Nachfrage von Richter Ralf Hirmer an, von Beruf „Oberreichsanwalt“ zu sein. Diesen Titel hatte er auch gegenüber Opfern genutzt. Auch ist er offenbar noch immer überzeugt, dass man das kassierte Geld auch als eine Art Aufwandsentschädigung sehen könne. So deutete es zumindest sein Anwalt an. Der 54-Jährige wurde unter anderem wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Eine Strafe in dieser Größenordnung hatte ihm das Gericht bereits vorab im Falle eines Geständnisses in Aussicht gestellt.

Die beiden anderen Angeklagten, verteidigt von Werner Ruisinger und Jörg Seubert, kamen jeweils mit Bewährungsstrafen davon. Einer von ihnen sagte im Prozess, er arbeite als „Diplomat“. Der zweite Mitangeklagte, ein 63-jähriger gelernter Drucker aus dem Landkreis Dillingen, hatte bei sich zu Hause in einer Kellerwerkstatt auch diverse „Reichsbürger“-Dokumente, unter anderem angebliche Führerscheine und Ausweise, hergestellt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.