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Kunstversicherung
04.04.2018

Wer zahlt, wenn Kunst beschädigt wird?

Das Säure-Attentat eines psychisch kranken Mannes beschädigte 1988 in der Alten Pinakothek die „Glimsche Beweinung“ von Albrecht Dürer sowie dessen Paumgartner-Altar und „Schmerzensmutter“.
Foto: dpa

Eine Gemälde-Transportkiste kippt um, eine Skulptur verrottet, ein Sammelobjekt wird durch Vandalismus beschädigt: Wie wird der Schaden wieder gut gemacht?

Herr Metten, Frau Hamm-Neumann, Sie versichern Kunst, Antiquitäten und andere wertvolle Sammlerobjekte, wie etwa Oldtimer. Was passiert, wenn solch ein Objekt beschädigt oder gar zerstört wird?

Christian Metten: Unsere Sachverständigen prüfen, ob das Kunstwerk restauriert werden kann, das heißt, ob ein Total- oder ein Teilschaden und eine Wertminderung vorliegen. Wird ein Totalschaden anerkannt und die entsprechende Entschädigung bezahlt, geht das zerstörte Kunstwerk in unser Eigentum über.

Damit es nicht wieder auf dem Markt kommt?

Dorothee Hamm-Neumann: Wenn das Objekt noch „ansehnlich“ ist – und das kommt durchaus vor –, müssen wir zusehen, dass es nicht noch weiter präsentiert oder sogar als Leihgabe versichert wird. Damit beugen wir auch der Versuchung eines Versicherungsbetruges vor.

Wie bewahren Sie die eingeforderte Kunst auf?

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Hamm-Neumann: Das hängt von der Art und der Größe des Kunstwerks ab, auch vom Material und vom Gewicht. Die Aufbewahrung einer zerstörten Außenskulptur erfordert andere Bedingungen als die Lagerung von Gemälden oder Vasen. Wir arbeiten mit einem externen, professionellen Dienstleister zusammen, der ein spezielles Kunstlager bietet.

Gibt es dort eine „konservatorische Betreuung“?

Hamm-Neumann: Auf jeden Fall. Die Werke werden so aufbewahrt, wie man das mit unbeschädigter Kunst auch tun würde. Die Einbindung des spezialisierten Dienstleisters erleichtert das natürlich.

Sie müssen wahrscheinlich dauernd mehr Platz anmieten?

Metten: Nicht unbedingt. Die globale Schadenstatistik der Versicherung AXA ART zeigt, dass es in den letzten Jahrzehnten keine überproportionale Zunahme von Totalschadensfällen gibt. Vielmehr entwickeln sich die Restaurierungsmöglichkeiten ständig weiter, und unsere Kunstsachverständigen sind in der Szene gut vernetzt. Deshalb können wir heute die Kunst und ihre Werte viel besser bewahren.

Der Kunstversicherungsmanager Christian Metten
Foto: Karl Blum

Hamm-Neumann: Mit einem externen Lager sind wir auch flexibler. Die Formate werden ja größer, gerade bei der Fotografie, es gibt aber nach wie vor viele sehr kleine Formate. Natürlich überlegen wir genau, ob sich die Anforderung eines Totalschadens lohnt. Wenn Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen, einigt man sich in der Regel darauf, dass der ehemalige Eigentümer die Vernichtung belegt – etwa über einen fotografischen oder dokumentarischen Nachweis.

Kommt es vor, dass ein Werk nach ein paar Jahren – trotz „Macke“ – wieder von Interesse ist?

Hamm-Neumann: Wir könnten ein solches Werk aber nur mit der Zustimmung des Künstlers dem Kunstmarkt zuführen. Tatsächlich hatten wir einen solchen Fall bei einem sehr anerkannten, inzwischen verstorbenen Künstler. Der längst regulierte Totalschaden konnte durch sehr gute Restauratoren größtenteils behoben werden und mit ausdrücklicher Zustimmung der Künstlerwitwe, die den Nachlass verwaltet, ging die Arbeit wieder auf den Kunstmarkt. Diese seltenen Fälle werden selbstverständlich in der Provenienz des Werks dokumentiert.

Bei den Menschen passieren die meisten Unfälle im Haushalt, wie ist das mit der Kunst?

Hamm-Neumann: Bei Ausstellungen und im Kunsthandel entstehen Schäden sehr häufig beim Transport. Die Arbeiten können noch so gut verpackt sein, es passieren eben Unfälle – ob nun eine Kiste kippt, ein Gabelstapler hineinfährt oder das Kunstwerk beim Auspacken aus der Hand rutscht. Im privaten Bereich sind es eher unvorhersehbare Schadenereignisse, wie ein verschüttetes Weinglas, ein Stoß ins Bild – durch einen Gegenstand oder eine Person –, oder es fällt herunter.

Welche Kunstwerke besonders oft versichert werden

Was versichern Ihre Kunden in der Hauptsache?

Metten: Bei privaten Sammlern liegt der Schwerpunkt in der Gegenwartskunst. Einen geringeren Anteil haben Sammlungen der Kunst des 19. Jahrhunderts, von Alten Meistern oder gar antiker Kunst. Die Verteilung auf dem Kunstmarkt entspricht in etwa auch dem, was wir versichern.

Wer nimmt Ihre Versicherung in Anspruch?

Metten: Unsere Kunden sind der klassische Kunsthandel, Unternehmen, Museen und Privatkunden. Den größten Teil machen die privaten Sammler aus, die unsere kombinierte Allgefahrendeckung mit Hausrat und Gebäude wählen. Wenn jemand etwa gegen ein Bild rennt, wäre das im Gegensatz zur konventionellen Hausratversicherung ein versicherter Schaden.

Und die Museen?

Metten: Wir spielen bei Wechselausstellungen eine wichtige Rolle, das heißt, wenn Leihgaben aus dem Haus gehen oder ins Haus kommen. In der Regel werden sie hoch versichert, weil zusätzliche Risiken wie lange Transporte ins Spiel kommen. Leihgeber sind oft nur bei hohen Versicherungssummen bereit, ihre Kunst an ein fremdes Haus zu geben. Und diese Beträge werden natürlich dem Marktwert angepasst.

Mittlerweile bestimmen oft die immensen Versicherungssummen, ob Ausstellungen überhaupt stattfinden können.

Metten: Ja, das Problem ist enorm. Selbst große Häuser geraten schnell an ihre Grenzen, wenn sie zum Beispiel Gerhard Richter ausstellen wollen. Deshalb sind unsere Experten häufig schon in die Ausstellungsplanung involviert, um nach umsetzbaren Lösungen zu suchen.

In Museumsausstellungen geht es meist um Werke bekannter Künstler, deren Marktwert feststeht. Das ist in privaten Sammlungen nicht die Regel. Wie ermitteln Sie den Versicherungswert?

Metten: Bei der Berechnung der Summen helfen Unterlagen wie Rechnungen, Gutachten oder Preislisten vergleichbarer Werke. Bei Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts sind die Kunden in der Regel sehr gut über deren Wert informiert.

Und wenn ein Kunstwerk im Wert plötzlich stark gestiegen ist?

Metten: Idealerweise werden die versicherten Summen jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Hier helfen die aktuellen Handels- und Auktionsergebnisse. Im Schadensfall ersetzen wir den aktuellen Markt- und nicht den Einkaufswert. Dies wäre bei klassischen Hausratversicherungen anders.

Die Werke von Joseph Beuys und Anselm Kiefer stellen Restauratoren vor beträchtliche Probleme. Das Konservieren von Dieter Roths Salamischeibe oder den Schokoladenarbeiten ist schier unmöglich. Kann man so etwas überhaupt sinnvoll versichern?

Hamm-Neumann: Das ist tatsächlich eine Herausforderung, und jeder Sammler muss sich im Klaren sein, dass Dieter Roths Salamischeibe sehr viel schneller verrottet als ein alter Meister, der schon Jahrhunderte unbeschadet überstanden hat. Da muss man sich im Einzelfall wirklich mit Restauratoren absprechen und, wenn möglich, auch mit dem Künstler. Manchmal ist der Verfall des Kunstwerkes ja durchaus gewollt. Aber das sind alles Veränderungsprozesse, die nicht durch ein plötzliches Schadensereignis verursacht werden. Insofern sind sie selbst bei einer Allgefahrendeckung vom Deckungsschutz ausgeschlossen.

Reste der berühmten Fettecke von Joseph Beuys vor ihrer Verarbeitung.
Foto: Korpys/Löffler/Schmal, dpa (Archivbild)

Wann tritt dann der Versicherungsfall ein, wenn zum Beispiel bei einem Gemälde von Anselm Kiefer ein Strohhalm abgefallen ist?

Hamm-Neumann: Das kommt darauf an, wodurch er abfällt. Wenn das beim Transport zu einer Ausstellung etwa durch das heftige Aufsetzen der Transportkiste passiert, wäre der Schaden versichert. Wir würden hier für die Restaurierungskosten aufkommen. Wenn sich aber Kleber oder Lehm über die Jahre lösen und der Strohhalm deshalb abfällt, wäre das ein klassischer Allmählichkeitsschaden. Und der kann nicht entschädigt werden.

Es gibt sicher noch andere Fälle, in denen die Versicherung nicht greift.

Metten: Etwa bei Krieg und höherer Gewalt. Genauso sind Erdbeben – je nach geografischer Lage – meist ausgeschlossen.

Wie ist das bei politisch oder religiös motivierten Bilderstürmen?

Metten: Unsere Allgefahrenversicherungen bieten mit Ausnahme von Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen auch Schutz vor Schäden durch politische Risiken wie zum Beispiel Terror.

Und das Säureattentat auf Dürers Paumgartner Altar in der Alten Pinakothek?

Hamm-Neumann: Das war Vandalismus und wäre bei uns sehr wohl ein versicherter Schaden.

Dorothee Hamm-Neumann
Foto: Sammlung Hamm-Neumann

Kunst macht aus Ihrer Warte wirklich viel Arbeit, wie Karl Valentin sagt. Hat man da überhaupt noch Lust, selbst zu sammeln?

Hamm-Neumann: Selbstverständlich! Bei so vielen Kunstwerken und Künstlern, die wir während der Arbeit kennenlernen, bleibt der Anreiz zum Sammeln nicht aus.

Seit über 50 Jahren gehört die Axa Art zu den international agierenden Versicherern von Kunst und Sammlerstücken. Dependancen gibt es in Europa, Nord- und Südamerika und Asien. Dorothee Hamm-Neumann bearbeitet als Kunsthistorikerin Kunstschäden aller Art, Christian Metten leitet als Managing Director die Aktivitäten für u. a. Deutschland und Österreich.

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