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Kunstfreiheit gerät durch politische Einflussnahme in Gefahr – Interview mit Christoph Möllers

Interview

Christoph Möllers: „Ich würde Weimer raten, auf den Verfassungsschutz zu verzichten“

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    Die Arbeit „People‘s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verursachte den Antisemitismus-Skandal der Documenta 15. Was wiederum zur Frage führte, wie der Staat in solchen Fällen die Kunstfreiheit achtet.
    Die Arbeit „People‘s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verursachte den Antisemitismus-Skandal der Documenta 15. Was wiederum zur Frage führte, wie der Staat in solchen Fällen die Kunstfreiheit achtet. Foto: Uwe Zucchi/dpa

    Herr Möllers, in der öffentlichen Diskussion um etwa antisemitische Kunst geht es schnell unversöhnlich zu. Die eine Seite will, dass der Staat bei Antisemitismus durchgreift; die andere Seite versteht das als Angriff auf die Kunstfreiheit. Wer hat denn da recht?

    CHRISTOPH MÖLLERS: Da gibt es keine pauschale Antwort und im Grunde haben beide recht. Grundsätzlich sind die Kunstfreiheit wie schon die Meinungsfreiheit inhaltsneutral und schützen auch Äußerungen, die wir schrecklich oder unangenehm finden. Die Grenze ist dort erreicht, wo die Rechte anderer verletzt werden oder zu Gewalt aufgerufen wird. Dafür haben wir das Strafrecht. Kompliziert wird es aber deshalb, weil Äußerungen nicht unmöglich gemacht werden sollen, was in der Tat ein Eingriff in die Kunst- oder die Meinungsfreiheit wäre, sondern weil der Staat bestimmte Dinge, wie eben antisemitische Kunst, nicht fördern will.

    Genau das haben Sie in Ihrem neuen Buch „Öffentliche Kunstfreiheit“ untersucht. Welche Möglichkeiten hat der Staat denn?

    MÖLLERS: Da gibt es einen großen Unterschied zwischen dem Vor- und dem Nachher. Vor der Vergabe der Förderung ist er relativ frei, eine Entscheidung zu treffen, wen er fördert. Dafür kann der Staat eine Förderrichtlinie erlassen. Die Behörde kann auch gegenüber der Künstlerin oder dem Künstler eine Selbstverpflichtung verlangen, sich etwa nicht antisemitisch zu äußern. Das ist dann schon eine Stufe näher am Grundrechtseingriff. Solche Verpflichtungen sind nur möglich, wenn sie sich auf das Werk beziehen. Also dann, wenn man sagen würde: Du verpflichtest dich, im Rahmen des Projekts nichts Antisemitisches zu produzieren. Bedenklich ist es dagegen, von der Künstlerin oder dem Künstler ein persönliches Bekenntnis einzufordern wie: „Ich bin kein Antisemit.“

    Das klingt aber auch nach Verwaltungsaufwand. Wird die Kulturförderung so nicht zum undurchsichtigen Bürokratiemonster?

    MÖLLERS: Das Problem ist, dass man eine Kontrollstruktur aufbaut, die missbrauchsanfällig ist und die Verwaltung überfordert. Soll eine Behörde solche politischen Wertungen vornehmen? Das schafft Unsicherheiten. Und will man wirklich von vornherein der Kunst mit mehr Misstrauen begegnen als anderen geförderten Gruppen, indem man eine Vorabkontrolle auferlegt? Das verstößt alles nicht gegen die Kunstfreiheit, muss man auch klar sagen. Trotzdem kann man solche Strukturen politisch kaum rechtfertigen, scheint mir.

    Das könnte also alles noch gemacht werden, bevor das Geld fließt. Und danach?

    MÖLLERS: Hat der Staat sich mal an seine eigene Förderentscheidung gebunden, darf er nicht mehr eingreifen. Das ist ungefähr so, wie er nicht dazu verpflichtet ist, eine Uni zu gründen. Aber wenn eine Uni gegründet ist, kann der Staat nicht ins Forschungsdesign reingrätschen.

    Muss der Staat dann bereits geförderte rassistische Kunstwerke einfach hinnehmen?

    MÖLLERS: Nein. Was der Staat dann tun kann, ist, sich kritisch dazu zu äußern. Zuständig für so etwas sind erst einmal die Stellen, die den Staat vor Ort in der Institution repräsentieren. Etwa die Documenta- oder die Museumsleitung. Politiker sind meines Erachtens – aber das ist ein sehr umstrittenes Feld – durchaus frei, sich auch zu äußern. Damit können sie aber sehr schnell an rechtliche Grenzen stoßen. Der Kulturstaatsminister darf halt nicht sagen, dass eine Buchhandlung extremistisch ist, wenn er das nicht ausreichend begründen kann. Er ist an Grundrechte gebunden, wenn er derartige Werturteile fällt.

    Apropos: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sagte uns im Interview, er sei kein Kulturkämpfer, sondern ein Liberaler. Was würden Sie denn einem Liberalen in seiner Position raten?

    MÖLLERS: Erstmal würde ich ihm raten, auf den Verfassungsschutz zu verzichten, weil der nun wirklich keine liberale Institution ist. Zweitens sollte man Vertrauen in die Selbstverwaltungskräfte und Selbstorganisationskräfte der Kultur haben. Unsere ganze Förderstruktur baut darauf auf, dass Leute, die sich auskennen, darüber entscheiden, wer den und den Preis, die und die Förderung, den und den Zuschlag bekommt. Es ist nur liberal, wenn man hier gerade nicht politisch interveniert, indem man zum Beispiel wie Weimer beim Deutschen Buchhandlungspreis Jury-Entscheidungen nicht akzeptiert.

    Das muss für einen Kulturpolitiker mit Gestaltungswillen ganz schön unbefriedigend sein.

    MÖLLERS: Ja, das ist die Normalität des Grundrechts. Der Staat beziehungsweise seine politischen Vertreter und die Verwaltung dürfen nicht intervenieren, wenn sie kritisiert werden oder wenn Dinge passieren, die sie nicht mögen oder für falsch halten. Ich weiß auch gar nicht, warum es schlimm ist für die Politik, wenn ihre Verantwortung bei der Kunstfreiheit aufhört. Wenn sie komplett auf den Kulturbetrieb durchgreifen könnte, müsste sie sich ja auch für mittelmäßige Kunst verantworten. Da ist nicht so viel zu gewinnen, weder für die Kunst noch für die Politik. Kulturpolitik ist immer dann erfolgreich und respektiert, wenn sie sich selbst zurücknehmen kann. Fängt sie an, ästhetisch zu gestalten, bekommen schnell alle mit, dass sie sich übernimmt.

    Ist die Kunstfreiheit in unserer liberalen Rechtsordnung dann gleich Narrenfreiheit und Verantwortungslosigkeit?

    MÖLLERS: Narrenfreiheit, aber nicht unbedingt Verantwortungslosigkeit. Es gibt zwar keine rechtliche, aber doch eine ästhetische und öffentliche Verantwortung der Kunst. Von der Kritik schlecht beurteilt zu werden, von der Öffentlichkeit nicht ernst genommen zu werden oder vielleicht einen Empörungssturm hervorzurufen, für all das kann man zur Verantwortung gezogen werden. Dann bekommt die Künstlerin oder der Künstler vielleicht keine Aufträge mehr. Die Kulturbranche ist ja nicht frei von Sanktionsmechanismen.

    Den Impuls, bei der Kultur reinzuregieren, finden wir ja nun nicht nur bei einem Politiker oder einer Partei. Was würden Sie „der Kunst“ denn gerne mitgeben, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzen will?

    MÖLLERS: Ich denke, dass die Kunstfreiheit ein noch nicht richtig wachgeküsstes Grundrecht ist. Man sieht im Vergleich zur Wissenschaft, dass die Kunst sich viel schwerer tut, sich zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Das liegt an der Vielfalt an Rechtsformen und Genres. Gerade darum braucht es eine Solidaritätsstruktur, in der alle gucken, wo Freiheiten gefährdet sind, auch sparten- und genreübergreifend. Ich glaube, es ist auch eine Aufgabe von großen Häusern, ihre institutionelle Macht im Sinne der Kleineren einzusetzen. Dazu braucht es Selbstbewusstsein und das institutionelle Selbstverständnis, dass man keine nachgeordnete Behörde ist, sondern eine eigenständige Kulturinstitution.

    Christoph Möllers ist an der Humboldt-Universität in Berlin Professor für Öffentliches Recht.
    Christoph Möllers ist an der Humboldt-Universität in Berlin Professor für Öffentliches Recht. Foto: Isolde Ohlbaum

    Zur Person

    Christoph Möllers, geboren 1969 in Bochum, ist Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und ab Herbst Rektor des dortigen Wissenschaftskollegs. Für die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth erstellte er zwei Rechtsgutachten zum Problem der Förderung von diskriminierender Kunst. Daraus entstand sein aktuelles Buch in Zusammenarbeit mit Nils Weinberg, „Öffentliche Kunstfreiheit“, das im Suhrkamp Verlag erschienen ist.

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