2:0 für die Stadt in Sicht
LT-Redakteur Gerald Modlinger kommentiert den Zwangsgeldstreit in Landsberg.
Nicht viel gab es für Rechtsanwalt Uwe Budäus gestern vor dem Verwaltungsgericht in München zu bestellen, als er für die Moritz Gastronomie gegen die Zwangsgeldbescheide der Stadt Landsberg Klage führte. Noch bevor er zu Protokoll geben konnte, warum er die Zwangsmittel der Stadt gegen die Partys in dem ehemaligen Bierkeller an der Waitzinger Wiese nicht für rechtens hält, hatte der Vorsitzende Richter Johann Oswald bereits zu erkennen gegeben, dass er die Sache so sieht wie die Stadt Landsberg – auch wenn dies noch als vorläufige Rechtsmeinung formuliert wurde.
Alles andere wäre nach Lage der Dinge auch überraschend gewesen. Nachdem das Gericht bereits festgestellt hatte, dass ein Discobetrieb in dem Mischgebiet an der Waitzinger Wiese nicht rechtens sei, ist es nur konsequent, wenn dann auch die Verwaltung entsprechend tätig wird. Dass das Lärmmessgerät, mit dem die Stadt 86 bis 92 Dezibel maß, nach Darstellung des Anwalts nicht geeicht war, hatte für das Gericht keine Bedeutung. Die Frage ist auch, ob das bei diesem Thema überhaupt eine entscheidende Relevanz hat. Denn einen objektiven Grenzwert, bis zu dem in einer Gaststätte von Hintergrundmusik gesprochen werden kann, gibt es dem Moritz-Anwalt zufolge auch nicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.