Abgelaufene Ware auf der Gefriertruhe
Eine Wirtin aus Landsberg hatte verschimmelten Flammkuchen nicht gleich entsorgt. Deswegen stand sie nun vor Gericht.
Unmittelbar zu Schaden gekommen ist kein Gast. Aber dass eine 42 Jahre alte Wirtin aus Landsberg mehrere Packungen verschimmelten Flammkuchen in ihrer Gastwirtschaft in einem Lagerraum auf einer Gefriertruhe abstellte, war für die Staatsanwaltschaft Augsburg zu viel des Guten. Sie erließ deswegen bei Gericht einen Strafbefehl, gegen den die Gastwirtin Einspruch einlegte. Daher kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg, bei der die Angeklagte ihr Fehlverhalten eingestand und nun eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro bezahlen muss.
Bei einer Lebensmittelkontrolle im Auftrag des Landratsamtes im Juni dieses Jahres wurden die Packungen in einem Lagerraum entdeckt. Laut Anklage war das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, der Großteil des Inhalts war bereits verschimmelt. Wie die 42-Jährige in der Verhandlung sagte, war in der Tonne für Biomüll kein Platz mehr. Daher habe sie die Packungen mit Flammkuchen auf die Gefriertruhe gelegt. Ansonsten hätten sich außer in der Truhe keine Lebensmittel im Raum befunden. Einen anderen Platz für den Bioabfall habe es nicht gegeben, da die Räumlichkeiten beengt seien.
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