AfD darf Landkreiswappen auf Partei-Homepage nicht verwenden
Das Landratsamt verbietet dem Kreisverband der AfD, das Wappen des Landkreises Landsberg auf der Internetseite der Partei zu verwenden.
Das haben sie wohl nicht gewusst. Der Kreisverband der Alternative für Deutschland (AfD) Oberbayern Süd-West, der auch den Landkreis Landsberg betreut, wird in den kommenden Tagen ein Schreiben vom Landratsamt bekommen. Darin wird der AfD untersagt, weiterhin das Wappen des Landkreises zu verwenden.
Insgesamt gibt es auf der AfD-Homepage drei Wappen
Eine Lokalausgabe des Münchener Merkur in Garmisch-Partenkirchen berichtete darüber, dass der Kreisverband, der die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Parten-Kirchen und eben auch Landsberg abdeckt, sich wohl mit fremden Federn schmückt. So verwendete der Kreisverband im Internet neben dem Parteilogo auch drei Wappen: das der Landkreise Weilheim-Schongau und Landsberg sowie der Kreisstadt Garmisch-Partenkirchen. Weshalb der deutschnational geprägte AfD-Kreisverband im Falle von Garmisch-Partenkirchen nicht ebenfalls das Landkreiswappen verwendeten, konnten die Verantwortlichen offenbar nicht beantworten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich wusste gar nicht, dass es die AFD schon seit 2003 gibt.
Und ich lach mich tot, der gekrönte Mohrenkopf das Symbol für den Hochstift Freising. Ich glaubs nicht, das auf der AFD Homepage.
Müsste man da nicht korrekterweise vom "gekrönten Schaumkuss" sprechen?
Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich meine Homepage oder meinen Briefkopf mit einem Hoheitzeichen (in diesem Fall das Wappen) schmücken möchte, dann benötige ich eine schriftliche Genehmigung. Selbiges gilt z.B. auch für Logos, Siegel von Firmen und Behörden. Das hat doch nichts mit politischer Einflussnahme zu tun, Herr Wöhrle. Das ist deutsches Recht.
Hallo Siegfried S.
Da Sie mich direkt ansprechen, möchte ich Ihnen auch antworten.
Natürlich ist es mir hinlänglich bekannt, dass man Hoheitszeichen, Firmenlogos und Wappen nur mit ausdrücklicher Genehmigung verwenden darf.
Aber dieser Hinweis:
Das Landratsamt verbietet dem Kreisverband der AfD, das Wappen des Landkreises Landsberg auf der Internetseite der Partei zu verwenden.
Hat mich einfach zu meinem Kommentar veranlasst.
Dieses Verbot war eigentlich zu erwarten und sollte auch dem AfD Vorstand bekannt sein.
Wie im Kindergarten! Die Altparteien und anderen machen sich in die Hose nur weil die AfD ihnen zeigt was sie versäumt haben! Ich lach mich kaputt! Armes Deutchland!