Alkoholverbot in Landsberger Innenstadt – aber niemand weiß davon
Plus Überraschung für Landsberger Gastronomen: Die Gäste dürfen Alkohol-To-go in der Innenstadt nicht trinken. Offenbar liegt eine Infopanne des Landratsamtes vor.
Besonders an beliebten Plätzen in der Landsberger Innenstadt wie der Lechmauer am Peter-Dörfler-Weg oder am Hauptplatz herrschte am Wochenende reges Treiben. Einige genossen die ersten warmen Sonnenstrahlen mit einem Bier oder einem Glas Wein in der Hand. Ohne es zu wissen, verstießen sie damit gegen eine Corona-Regel. Überall dort, wo im Kreis Landsberg an öffentlichen Maskenpflicht herrscht, darf momentan kein Alkohol getrunken werden. Eine Regelung, die im Vorfeld offenbar nicht kommuniziert worden war.
Markita Jehle, Inhaberin des gleichnamigen Cafés an der Landsberger Karolinenbrücke, erlebte am Dienstag eine böse Überraschung. In den vergangenen Tagen hatte sie viele Gäste mit alkoholischen Getränken zum Mitnehmen versorgt. „Bei mir stand plötzlich der Sicherheitsdienst und hat gefragt, ob ich nicht vom Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen wüsste“, sagt sie. Die Männer hätten sie außerdem darauf hingewiesen, dass jene Anordnung überall dort gelte, wo aktuell Maskenpflicht herrscht. „Sie waren mega nett und haben mir auch nicht mit einem Bußgeld gedroht“, erzählt Jehle. Dennoch sei sie überrascht gewesen, denn von der Regelung habe sie zum ersten Mal gehört. „Ich bin sehr irritiert, dass wir vonseiten des Landratsamts oder der Stadt nichts erfahren haben“, sagt Markita Jehle.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Verstehe ich nicht ganz!
Maskenpflicht heißt doch, dass ich eine Maske tragen muss (und sie also nicht abnehmen darf)
Somit ist doch Essen, Trinken und Rauchen nicht möglich und daher nicht erlaubt.
Bedenke:
In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (im Gegensatz zu der USA)