Alles eine Frage des Alters
Wie alt war ein Asylbewerber, als er ausrastete?
War ein junger Asylbewerber zum Zeitpunkt seiner Tat 20 oder 21 Jahre alt? Darum ging es jetzt vor dem Amtsgericht in Landsberg. Über die Tatvorwürfe – sexuelle Belästigung und Gewalttätigkeiten – war bereits im Oktober 2018 verhandelt worden. Damals war der Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Doch das Landgericht Augsburg kassierte das Urteil des Amtsgerichts.
Der Grund: Es solle überprüft werden, ob der Asylbewerber aus Afghanistan tatsächlich am 2. Januar 1997 geboren sei, oder ob er nicht doch am 1. Februar 1997 das Licht der Welt erblickt habe, wie er in der Hauptverhandlung immer wieder betonte. Gemäß der Strafprozessordnung mache es einen Unterschied, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 20 oder schon 21 Jahre alt gewesen sei. Demnach muss er sich entweder nach dem Jugend- oder nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.