Am 4. Mai geht’s um gleich zwei Entscheide
Denklinger Bürger müssen ihre Kreuzchen machen.
Diese Satzung regelt künftig, wie bei der Einreichung eines Bürgerbegehrens und bei der Durchführung eines Bürgerentscheides zu verfahren ist. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in der Gemeinde Denklingen in Kraft und wird somit auch auf die beiden anstehenden Bürgerentscheide Einfluss haben. Dies versuchten unter anderem die Gemeinderäte Regina Wöfl (FWG) und Martin Steger (FWG) zu verhindern, um sich die Chance auf Durchführung der Bürgerentscheide am Tag der Kommunalwahlen am 16. März nicht zu verbauen, wie sie sagten. Diesen Termin allerdings sieht neben Bürgermeisterin Viktoria Horber auch Geschäftsstellenleiter Johann Hartmann als unrealistisch an. „Am Tag einer Gemeinde- oder Landkreiswahl dürfen keine weiteren Abstimmungen stattfinden“, so Hartmann. Ob hiervon wegen des engen Zusammenhangs zwischen Bürgerentscheid und Kommunalwahl eine Ausnahme vom Innenministerium erteilt wird, erscheint der Gemeindeverwaltung äußerst zweifelhaft.
Somit werden beide Bürgerentscheide aufgrund mehrheitlicher Zustimmung am 4. Mai stattfinden. Der Bürgerentscheid „Rathaus-Stopp“ beinhaltet folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass die Planung und der Bau eines neuen Rathauses gestoppt wird, und dass die Gemeindeverwaltung mit allen rechtlich zulässigen Mitteln eine Aufhebung bestehender Verträge betreibt?“ Und noch einmal sind die Denklinger Bürger am 4. Mai gefragt: „Sind Sie dafür, das keine weiteren Beschlüsse und Pläne bezüglich der Projektplanung „Windpark der Gemeinde Denklingen“ gefasst werden und kein weiteres Geld der Gemeinde und somit der Bürger dafür ausgegeben wird, sowie keine weiteren vertraglichen Bindungen eingegangen werden bis die Windmessung abgeschlossen ist, die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens vorliegen, die Abstandsregelung der Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung geregelt und die zukünftige EEG-Umlage durch die Regierung festgelegt worden ist?“ Dieser Bürgerentscheid wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen. Von der Beschlussfassung ausgenommen wurde Rat Martin Steger aufgrund seiner persönlichen Beteiligung an der Bürgerinitiative.
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