
Ein besonderer Fall von Etikettenschwindel
23-jähriger Kurierfahrer wird wegen Beihilfe zu Veruntreuung und Unterschlagung verurteilt. Wie er getrickst hat und was er seinem Chef zahlen muss
In der Anklage war von einem Schaden von über 4000 Euro die Rede, letztendlich wurde der 23-jährige Angeklagte aber nicht wegen Veruntreuung und Unterschlagung verurteilt, sondern lediglich wegen Beihilfe: Der junge Mann – ein Kurierfahrer – hatte die Etiketten von zwei Paketen vertauscht.
Aber nicht aus Versehen, sondern angestiftet von einem anderen Kollegen, der dann beim Adressaten Geld einstrich, denn es handelte sich um eine Nachnahme-Sendung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Landsberg ging es um ursprünglich drei Fälle mit einem Schaden von insgesamt 4434 Euro im Sommer 2018, nachgewiesen werden konnte jedoch nur ein Fall.
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