Amtsgericht: Unternehmer kommt mit Geldauflage davon
Geschäftsführer muss sich in Landsberg wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge verantworten. Das ist aber nicht sein einziges Problem, das er jetzt hat.
Das Verfahren gegen den Geschäftsführer, 66, einer Sicherheitsfirma ist von Richter Michael Eberle am Amtsgericht nach über vier Stunden Verhandlung gegen zwei Geldauflagen eingestellt worden. Im Kern hielt die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, dass er zwischen Januar 2010 und September 2016 seine Leute auf der Basis von 450 Euro beschäftigt habe. Sie sollen aber in Teilzeit, also wesentlich mehr, gearbeitet haben. Hierfür, so der Vertreter der Anklage, soll der Geschäftsführer der GmbH zwischen 2010 und 2016 viel zu wenig Geld an die Sozialversicherungskassen abgeführt haben. In der Anklage war zunächst von 102 Fällen die Rede.
Ein Mitarbeiter hatte den Zoll aufmerksam gemacht
Damit war Rechtsanwältin Anne Becker gar nicht einverstanden. Bei der Überprüfung der Verdachtsfälle widersprach sie häufig. Zu Recht, wie sich zeigte: Letztlich blieben 72 Fälle übrig. Bis diese Erkenntnis gereift war, dauerte es aber. Zunächst führte ein Mitarbeiter des Hauptzollamtes Rosenheim, Dienststelle Weilheim, das Wort: Er informierte über die Erfassung der Arbeitszeiten – und darüber, dass verschiedene Methoden angewandt wurden. Der Zollsekretär sagte, dass sich die Verdachtsmomente bei einer Durchsuchung vor Ort bestätigt hätten. Diese war durch die Anzeige eines Mitarbeiters beim Gewerbeaufsichtsamt in Gang gekommen.
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