An den Haaren gezogen: 600 Euro Geldstrafe für jungen Mann
Weil ihn eine Frau nicht heiraten will, wird ein Mann rabiat. Gegen ein bestehendes Kontaktverbot verstößt er gleich mehrfach.
Der Angeklagte, 24, wollte die junge Frau, die ihn lediglich vom Sehen kannte, heiraten. Die Frau dachte jedoch nicht daran und sie ließ es sich auch nicht gefallen, dass er sie mehrmals schmerzhaft an ihren Haaren zog. Die 20-Jährige zeigte ihn bei der Polizei an und erwirkte, dass gegen den Mann ein Kontaktverbot verhängt wurde. Doch auch das beeindruckte ihn nicht. Deshalb saß er nun im Landsberger Amtsgericht auf der Anklagebank und wurde wegen des Haareziehens (Körperverletzung) zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll der Frau auch vor die Füße gespuckt haben
Der Mann hatte bereits einen entsprechenden Strafbefehl erhalten. Dagegen erhob er Einspruch, sodass es zur Hauptverhandlung kam. Erst als das Eis in der Beweisaufnahme für den 24-Jährigen zu dünn wurde, zog er auf Anraten von Richter Michael Eberle und Zureden seines Verteidigers Winfried Folda den Einspruch zurück. Zunächst hatte der Beschuldigte aus Syrien, der in einer Gemeinde am Ammersee wohnt, den Vorwurf der Anklage über seinen Anwalt bestritten. Und außerdem ließ er mitteilen, dass er die Frau weder berührt noch angefasst habe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.