Angeklagter bittet zum Schluss um Vergebung
Am Donnerstag wird im Echinger-Doppelmord-Prozess das Urteil gesprochen.
Sehr emotional hat am Dienstag die Verhandlung im Echinger-Doppelmord-Prozess vor der achten Strafkammer des Landgerichts Augsburg geendet: Nebenklagevertreter Marcus Becker zeigte auf Geheiß seiner Mandantin, der Mutter des Opfers, das Foto einer lächelnden hübschen jungen Frau – das Bild der 36-jährigen Frau, die am 17. August in ihrer Wohnung in Eching erwürgt worden ist. Der Angeklagte erscheint wenig später als gebrochener Mann, als er von einem Weinkrampf geschüttelt in seinem letzten Wort Familie, Freunde und Gott um Vergebung bittet. Er hat gestanden, seine Exfreundin und den gemeinsamen siebenjährigen Sohn erwürgt zu haben. Nach den Taten versuchte er, sich umzubringen.
Hat der Angeklagte im Affekt gehandelt, hat er sein Verhalten noch steuern können oder hat er gar mit Vorsatz gehandelt? Psychiater Dr. Richard Gruber kann eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tötung der Ex-Partnerin zumindest nicht ausschließen. Was der Mediziner vor Gericht über den Angeklagten und zu dessen Darstellung des Zusammenlebens sagte, spiegelte wieder, was schon zuvor im Prozess zu hören war: Die beiden Journalisten hatten eine Beziehung, die von Kommunikationsdefiziten geprägt waren. Dem Angeklagten fehlten laut Gruber trotz hoher Intelligenz die Fähigkeit sich über Gefühle äußern beziehungsweise auch Gefühle analysieren zu können.
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