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  3. Augsburg/Landsberg: Prozess gegen Pfleger: Nothilfe oder sexuelle Belästigung im Pflegeheim?

Augsburg/Landsberg
11.07.2019

Prozess gegen Pfleger: Nothilfe oder sexuelle Belästigung im Pflegeheim?

Wegen eines schweren sexuellen Übergriffs auf einen Wachkoma-Patienten muss sich ein Pfleger vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Er war in einer Einrichtung im Landkreis Landsberg tätig.
Foto: Jakob Stadler/Archiv

Plus Ein Pfleger legt bei einem Wachkoma-Patienten im Landkreis Landsberg Hand an. Jetzt steht er wegen schweren sexuellen Übergriffs vor Gericht.

Wo hört Nothilfe auf, wo fängt sexuelle Belästigung an? Mit dieser Frage hat sich derzeit das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu beschäftigen. "Wegen schweren sexuellen Übergriffs“ muss sich ein 42-jähriger Pfleger verantworten. Er soll einem Wachkoma-Patienten mit seiner Hand bei einer Dauer-Erektion geholfen haben. Dabei soll er den Patienten auch verletzt haben.

Der Angeklagte spricht von einem Akt der Menschlichkeit

Dem Pfleger war klar, dass er ein delikates Thema anspricht, als er Stellung zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nahm. Ja, er habe Hand an seinen Patienten gelegt, bestätigte er. Dieser Patient, ein 36-jähriger Mann, liegt seit Längerem im Wachkoma in einer Wohngemeinschaft eines privaten Pflegedienstes im Landkreis Landsberg. Er sei zu keinen Willensäußerungen fähig, hieß es im Prozess. Gleichwohl, so zeigte sich vor Gericht, sei er empfänglich für Berührungen, was sich beispielsweise bei der Intimpflege durch Personal der Einrichtung zeige. Der Angeklagte erklärte, er habe bei dem Patienten im November 2018 – nicht zum ersten Mal – eine stundenlange Dauer-Erektion beobachtet. Um dem 36-Jährigen zu helfen und ihn nicht dem Stress eines Arztbesuches auszusetzen, habe er selbst Hand an den Patienten angelegt. Dabei habe er Latexhandschuhe getragen. Das sei ein Akt der Menschlichkeit und der Nothilfe gewesen, sagte der Pfleger.

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