
Prozess gegen Pfleger: Nothilfe oder sexuelle Belästigung im Pflegeheim?

Plus Ein Pfleger legt bei einem Wachkoma-Patienten im Landkreis Landsberg Hand an. Jetzt steht er wegen schweren sexuellen Übergriffs vor Gericht.
Von Michael SiegelWo hört Nothilfe auf, wo fängt sexuelle Belästigung an? Mit dieser Frage hat sich derzeit das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu beschäftigen. "Wegen schweren sexuellen Übergriffs“ muss sich ein 42-jähriger Pfleger verantworten. Er soll einem Wachkoma-Patienten mit seiner Hand bei einer Dauer-Erektion geholfen haben. Dabei soll er den Patienten auch verletzt haben.
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