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Augsburger Villa
11.04.2011

Der Vorbescheid ist das Maß der Dinge

Eine Zirbelnuss – das Wappenmotiv der Stadt Augsburg – bekrönt den First der Augsburger Villa in der Seestraße in Schondorf.
Foto: Foto: Gerald Modlinger

Bebauungsplan wird rechtskräftig. Denkmalschützer und Schondorfer Kreis kritisieren Bestimmungen

Schondorf Nach fünfjährigem Verfahren wird der Bebauungsplan „Augsburger Villa“ für das Areal zwischen Kapellenberg, Pfitzner- und Seestraße in Schondorf jetzt rechtskräftig. Der Gemeinderat hat am Mittwochabend einstimmig den Satzungsbeschluss gefasst.

Insgesamt reicht die Vorgeschichte dieser Planung bis ins Jahr 1999 zurück. Damals erwirkte die Stadt Augsburg einen Bauvorbescheid. Die Stadt trug sich bereits damals mit dem Gedanken, dieses etwa 6000 Quadratmeter große Grundstück aus der Erbmasse des Hofrats Sigmund Röhrer zu verkaufen. Auf diesem Vorbescheid (inzwischen mehrfach verlängert) fußt der Bebauungsplan. Er sieht bei der Kapelle ein Baufenster für ein maximal 80 Quadratmeter großes Gebäude vor, an der Pfitznerstraße sollen Gebäude mit bis zu 120 Quadratmeter Grundfläche und an der Seestraße solche mit bis zu 180 Quadratmeter errichtet werden können. Die Häuser dürfen maximal zweigeschossig errichtet werden.

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