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Beuerbach
10.12.2016

Die Wasserbüffel leben jetzt am Meer

Pferde sind noch anzutreffen auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in Beuerbach, aber keine Wasserbüffel mehr. Sie sind ans Meer gezogen.
6 Bilder
Pferde sind noch anzutreffen auf dem landwirtschaftlichen Anwesen in Beuerbach, aber keine Wasserbüffel mehr. Sie sind ans Meer gezogen.

Auf dem Büffelhof wird heuer kein Weihnachtsmarkt stattfinden und der Inhaber gibt die Landwirtschaft größtenteils auf. Was sich sonst noch ändert und warum.

Weit erstrecken sich die Weiden und Koppeln des Büffelhofs auf Beuerbacher Flur. Rund zehn Hektar sind eingezäunt, der ganze Hof umfasst insgesamt 43 Hektar. Vier Pferde, vier Wollschweine und fünf Hunde leben unter anderem dort. Doch von Wasserbüffeln auf den Weiden keine Spur. Wo die Tiere – es waren bis vor Kurzem noch 70 – geblieben sind, die dem Büffelhof seinen Namen gegeben haben, und warum heuer erstmals seit fünf Jahren kein Weihnachtsmarkt auf dem idyllischen Anwesen stattfindet, berichtet Inhaber Steffen Schwencke auf Nachfrage des Landsberger Tagblatts.

Schwencke hat das bäuerliche Anwesen im Weiler Ortsteil Beuerbach vor rund 23 Jahren erworben und liebevoll hergerichtet. Gemeinsam mit seiner Lebenspartnerin lebt er dort und betreibt auch ein Restaurant und einen Hofladen. Er bestätigt: „Es wird sich einiges ändern auf dem Büffelhof, wir wollen über den Winter ein neues Konzept erarbeiten.“ Nicht vollständig, aber zum Teil seien Beschwerden eines Nachbarn der Grund. Es habe in den vergangenen eineinhalb Jahren immer wieder Ärger wegen Ruhestörung gegeben, berichtet Schwencke. Auf LT-Anfrage erklärt auch Weils Bürgermeister Christian Bolz, dass er von den Unstimmigkeiten weiß und versucht habe, als „Schlichter die Menschen zusammenzubringen“. Es sei bedauerlich, wenn Nachbarn miteinander streiten. Der Büffelhof sei von Bedeutung, das landwirtschaftliche Anwesen habe prägenden Charakter im Ortsbild. Und die Veranstaltungen am Büffelhof seien überregional bekannt, „ein Besuchermagnet“, so Bolz weiter. Zum Thema Ruhestörung sagt er: „Die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz sind grundsätzlich immer zu beachten.“

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